Verlustvortrag als Student

Steuerbonus auch ohne Einkommen sichern!

Auch als Student zahlst du Steuern. Vielen denke, dass sich eine Steuererklärung nur lohn, wenn man auch ein regelmäßiges Einkommen hat.

Aber eine Steuererklärung als Student lohnt sich auch ohne Einkommen! Dank des Verlustvortrags kannst du dir als Student einen Steuerbonus für deinen beruflichen Einstieg sichern. Wir erklären dir hier, was der Verlustvortrag als Student ist, wie er funktioniert, wann er infrage kommt, wie du dir dadurch einen Steuerbonus sichern kannst und was es dabei sonst noch zu beachten gibt!

Häufig gestellte Fragen

Der Verlustvortrag vermerkt deine Verluste, sprich Ausgaben während des Steuerjahrs im Studium. Diese Verluste werden gemerkt und du kannst sie ins nächste Jahr übertragen, wenn du deine Steuererklärung machen willst.

Das bietet dir die Möglichkeiten viele Ausgaben aus deinem Studium „zurück zu holen“.

Beim Verlustvortag als Student bekommst du zunächst im herkömmlichen Sinne nicht direkt einen gewissen Betrag ausgezahlt. Deine Ausgaben werden jedoch vermerkt und du reduzierst das zu versteuernde Einkommen in den ersten Berufsjahren, wenn du deine Steuererklärung machst.

Zum Beispiel werden Fahrtkosten zur Uni, Studiengebühren, Arbeitsmittel- und Zweitwohnsitzkosten als mögliche Verlustvorträge gezählt. Selbst wenn du nicht alle Nachweise für diese Ausgaben hast, kann es gut sein, dass sie als Pauschale berechnet werden.

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Handelt es sich um dein Erststudium, kannst du leider keinen Verlustvortrag machen, es sind jedoch Freibeträge und Pauschalen bis zu 6.000 Euro pro Jahr möglich.

Bei einem Zweitstudium (zweiter Bachelor oder Master) kannst du hingegen einen Verlustvortrag einreichen und  als vorweggenommene Werbungskosten rechnen.

Definition

Verlustvortrag als Student bedeutet:

  • Kosten während des Studiums werden gesammelt
  • Die Summe wird dir nach dem Studium positiv aufgerechnet
  • der Verlustvortrag als Student wird in einer Steuererklärung gemacht

Mit einem Verlustvortrag lassen sich Verluste, welche in einem Steuerjahr gemacht wurden, in die nächsten Jahre übertragen und steuerlich geltend machen. Dank dem Verlustvortrag kannst du auch als Student zahlreiche Ausgaben während deines Studiums von der Steuer absetzen. Vor allem Werbungskosten im Studium sind als Verlustvortrag für den Student vielversprechend: Damit lässt sich die Steuerlast in den ersten Berufsjahren senken.

Mit dem Verlustvortrag als Student kannst du sämtliche Studienkosten dem Finanzamt per Steuererklärung mitteilen. Die Finanzbehörde speichert die aufgeführten Ausgaben. Sobald du das erste Mal Steuern entrichtest, werden die angelaufenen Verluste steuerlich verrechnet.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass dir der Verlustvortrag als Student eine Steuerrückzahlung in Höhe der Studienkosten verspricht. Bist du hingegen später als Selbständiger tätig, reduziert sich die Höhe der zu bezahlenden Steuer entsprechend dem Verlustvortrag, den du als Student beantragt hast.

Deine Vorteile

Ein Großteil der Studenten macht sich während des Studiums nur wenige Gedanken um das Thema Steuern und damit in Bezug auf den Verlustvortrag als Student. Finanziell ist dies allerdings ein großer Fehler.

So profitierst du von einem Verlustvortrag als Student:

1. Hohe Steuerentlastung: Die Steuerabzüge zu Beginn deiner beruflichen Laufbahn kannst du durch den Verlustvortrag als Student signifikant reduzieren und dafür sorgen, dass du im ersten Berufsjahr nahezu steuerfrei Geld verdienst.

2. BAföG-Sonderregelung: „Einnahmen“ in Form von BAföG werden steuerrechtlich nicht als Einkommen gewertet. Möglich macht dies der Verlustvortrag für den Student, mit dem sich deine Studienkosten (trotz BAföG) als Verluste beim Finanzamt steuerlich geltend machen lassen.

Um von dem Verlustvortrag als Student profitieren zu können, ist jedoch wichtig, dass du bereits während deines Studiums sämtliche Belege sammelst. Diese dienen dir später als Nachweis für die angefallenen Studienkosten.

Hinweis: Auch wenn du während deines Studiums einem Mini-Job nachgegangen bist, kannst du durch den Verlustvortrag die als Student übernommenen Ausbildungskosten steuerlich geltend machen. Denn das Gehalt aus einem Mini-Job wird steuerlich grundsätzlich nicht als Einkommen gewertet.

Unterstützung bei deiner Steuererklärung

Als Student bist du wahrscheinlich kein Steuerexperte und deshalb musst du vor deiner Steuererklärung noch einige Fragen klären, z.B. was es mit dem Verlustvortrag als Student auf sich hat. Dennoch möchtest du natürlich so viel wie möglich bei deiner Steuererklärung für dich herausholen.

Das Ausfüllen deiner Steuererklärung kannst du dir deutlich vereinfachen, wenn du auf ein Online-Tool setzt. Dieses führt dich Schritt-für-Schritt durch deine Steuererklärung, so dass auch sicher jeder Aspekt bedacht ist und du das Maximum für dich herausholst. Das Beste: du bist schon nach 15 Minuten fertig!

Übernommene Kosten

Natürlich ist es nicht möglich, dass du durch den Verlustvortrag für den Studenten jegliche Kosten durch deine zweit Ausbildung zurück erhältst. Diese Kosten zählen aber auf jeden Fall zum Verlustvortrag:

Kosten die vom Verlustvortrag des Studenten berücksichtigt werdenErklärung Zusätzliche Bedingungen
Arbeitsmittelz. B. Schreibtisch, Stuhl, Regal, Computer, Internet- und Telefongebühren, Mobiltelefone, Software und IT-Gerätebei Nachweis einer studienbedingten Veranlassung
Auslandsstudien/-praktika Unterhalt, Lebensmittel (z.B. Unterkunftskosten bis 1.000 Euro)extra Studienbescheinigung nötig
FachliteraturFachzeitschriften, Fachbücher (Pauschal-Betrag möglich)oftmals ist gerade bei neuzeitlicher Literatur ein Nachweis der Notwendigkeit für z. B. ein Seminar sehr schwierig
Fahrkostenz. B. zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
Haushaltsführungz. B. für doppelte Mietzahlung, Maklerkosten oder Fahrten zur BesichtigungNotwendigkeit oftmals schwierig nachzuweisen
StudiengebebührenSemesterbeiträge
Kontoführungsgebührenz. B. Kosten des Girokontosohne weitere Beleg werden bis zu 16 Euro im Monat erstattet
Umzugskostenz. B. Transportkosten für Möbel, Maklergebührenggf. Pauschalen bis 730 Euro möglich mit z. B. Rechnungen von Umzugsunternehmen
Zinsen für ein AusbildungsdarlehenMuss mit dem jeweiligen Institut abgesprochen werden

Voraussetzungen

Beginnst du dein Studium im Anschluss an das Abitur, ohne zuvor eine Lehre absolviert und ohne bereits ein Studium abgeschlossen zu haben, befindest du dich aus steuerlicher Sicht in einer Erstausbildung. Aktuell ist ein Verlustvortrag als Student somit nicht möglich, wenn du lediglich dein Studium absolviert hast und dann ins Berufsleben gegangen bist, aber 6.000 Euro als Sonderausgaben sind steuerrechtlich möglich. Bei einem Zweitausbildung, auch Studium, wird es jedoch interessant beim Verlustvortrag des Studenten.

Verlustvortrag bei Erstausbildung

  • Kein Verlustvortrag als Student möglich
  • Pauschalen erlaubt
  • Freibetrag von ca. 6.000 Euro im Jahr

Hast du keine Einkünfte während des Studiums, bringt die der Sonderausgabenabzug von 6.000 Euro steuerrechtlich leider wenig. Denn ohne Einkünfte aus z. B. einem Nebenjob fallen Sonderausgaben ungenutzt unter den Tisch und sind für alle Zeiten verloren.

Denn der Nachteil von Sonderausgaben gegenüber vorweggenommenen Werbungskosten ist, dass das Finanzamt diese Sonderausgaben nicht über Jahre als Verluste festhält und später steuersparend verrechnen kann.

Verlustvortrag bei Zweitausbildung

  • Verlustvortrag als Student möglich
  • Erstausbildung oder erstes Studium muss erfolgreich abgeschlossen sein
  • Steuerbefreiungen

Handelt es sich bei deinem Studium um eine Zweitausbildung oder einen Master (im Anschluss an einen Bachelor), sind die damit im Zusammenhang angefallenen Ausgaben nicht als Sonderausgaben, sondern stets als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar.

Eine Zweitausbildung ist wenn du vor dem Studium schon eine Lehre abgeschlossen oder bereits ein anderes Studium erfolgreich absolviert hast. Ein Verlustvortrag als Student wird ist dann möglich.

Eine Erstausbildung, die dich beim Zweitstudium für den Verlustvortrag als Student berechtigt ist:

  • eine geordnete Ausbildung über mindestens 12 Monate
  • in Vollzeit auf der Grundlage von Verwaltungs- oder Rechtsvorschriften oder internen Vorschriften des Bildungsträgers durchgeführt worden

Somit genügt es für eine Erstausbildung nicht, die Ausbildung zum Rettungsassistenten oder den Taxischein zu absolvieren, um später von einem Verlustvortrag als Student profitieren zu können.

Rückwirkender Verlustvortrag

Wenn du in einem Jahr Verluste erlitten hast, kannst du dir diese über den Verlustvortrag als Student in einem späteren Jahr gewinnbringend zunutze machen, sobald du Geld verdienst und Steuer entrichten musst.

Einen Verlustvortrag kannst du als Student zudem bis zu 7 Jahren rückwirkend machen. Im Vergleich dazu darfst du eine Steuererklärung als Student lediglich 4 Jahre rückwirkend abgeben.

Im Klartext: Hast du dein Studium bereits vor rund 7 Jahren begonnen und hast bis dato für dieses beim Finanzamt noch keine Steuererklärung eingereicht, kannst du im Nachgang unter bestimmten Voraussetzungen noch den Verlustvortrag als Student geltend machen.

Verlustvortrag als Student: Beispiel

Mit diesem Beispiel wirst dir der Verlustvortrag als Student deutlicher!

Du hast in den Jahren 2012 bis 2014 Lehramt studiert. Seit 2014 bist du berufstätig. Deine Ausgaben im Zusammenhang mit deinem Zweitstudium in den Jahren 2013 bis 2015 betrugen pro Jahr 3.000 Euro. Im Jahr 2014 beläuft sich dein zu versteuerndes Einkommen auf 44.000 Euro. Du hast bisher in keinem Jahr eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht. 

Die 4-jährige Festsetzungsfrist für eine freiwillige Steuererklärung ist im Jahr 2019 für alle Jahre (2012-2014) abgelaufen. Die 7-jährige Festsetzungsfrist für die Verlustfeststellung ist in 2019 für diese Jahre hingegen noch nicht abgelaufen. Nach dem Urteil des BFH darfst du für die Ausgaben im Zusammenhang mit deiner Zweitausbildung der Jahre 2012 bis 2014 eine nachträgliche Verlustfeststellung und somit einen Verlustvortrag als Student beantragen.

Da die Voraussetzungen für die nachträgliche Verlustfeststellung und einen Verlustvortrag als Student nach dem BFH-Urteil erfüllt sind, kannst du im Rahmen der Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2014 eine Verlustverrechnung beantragen. Dazu musst du auf der Steuererklärung lediglich ein Kreuzchen zur Verrechnung eines Verlustvortrag als Student nach § 10d EStG setzen. Das Finanzamt verrechnet dann die nachträglich festgestellten Verluste automatisch mit den Einkünften des Jahres 2014.

Ohne Verlustvortrag als Student (Verlustverrechnung)

Zu versteuerndes Einkommen 2014 vor Verrechnung: 44.000 Euro
Abzüglich nachträgliche Verlustverrechnung: 0 Euro
Zu versteuerndes Einkommen 2014 neu: 44.000 Euro
Steuerlast (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag): 11.064 Euro

Mit Verlustvortrag als Student (Verlustverrechnung)

Zu versteuerndes Einkommen 2014 vor Verrechnung: 44.000 Euro
Abzüglich nachträgliche Verlustverrechnung: – 9.000 Euro
Zu versteuerndes Einkommen 2014 neu: 35.000 Euro
Steuerlast (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag): 7.658 Euro

Die nachträgliche Verlustfeststellung und somit der Verlustvortrag bringt dir als Student im Steuerjahr 2014 einen Steuervorteil in Höhe von 3.406 Euro.

Verlustvortrag abgelehnt: Was jetzt?

Um deine Chancen auf eine nachträgliche Verlustverrechnung und somit auf einen Verlustvortrag als Student auch für das Erststudium zu wahren, empfiehlt es sich, eine nachträgliche Verlustfeststellung für die bereits „verjährten“ Jahre zu beantragen. Wird der Antrag durch das Finanzamt abgelehnt, weil eine Verlustfeststellung für Sonderausgaben nicht möglichst ist, musst du gegen die abgelehnte Verlustfeststellung schriftlich Einspruch einlegen. Andernfalls erlischt der Verlustvortrag als Student für die Zukunft.

Beantrage ferner das Ruhen des Einspruchsverfahrens mit Hinweis auf die Musterprozesse beim Bundesverfassungsgericht. Anschließend heißt es abzuwarten, ob die Karlsruher Verfassungsrichter zu deinen Gunsten entscheiden und einen Verlustvortrag als Student anerkennen. Fakt ist, dass sich der BFH in einem Urteil aus 2014 für eine Gleichberechtigung ausgesprochen hat und eine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium für verfassungswidrig hält.

Tipp: Von großer Bedeutung für den Verlustvortrag als Student ist es, sämtliche Belege während des Studiums zu sammeln, um alle Ausgaben und Einnahmen vernünftig auflisten und nachweisen zu können. Bis zu 1.000 Euro werden vom Finanzamt automatisch als Werbungskosten anerkannt.

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