Steuerfreibetrag als Student

So kannst du Steuern sparen!

Auch als Student musst du Steuern zahlen, wenn du arbeitest. Allerdings erst dann, wenn du über den Steuerfreibetrag für Studenten kommst. Bis zu einer bestimmten Summe musst du als Student keine Steuern bezahlen. Der Gesetzgeber spricht hier vom Steuerfreibetrag für den Studenten.

Manche Arbeitgeber behalten einen Teil deines Gehalts ein und überweisen es als Lohnsteuer ans Finanzamt. Um das Geld zurückzuerhalten, ist eine Steuererklärung als Student notwendig.

Alle Infos rund um den Steuerfreibetrag als Student und wie du dir am besten dieses Geld zurück holst, erfährst du in diesem Artikel!

Häufig gestellte Fragen

Bis zum Steuerfreibetrag darf der Student verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Zu viel gezahlte Steuern kannst du dir über die Einkommensteuererklärung bis zu einem gewissen Teil zurückholen.

Du kannst deine Steuererklärung online machen und  dir sicher sein, dass Dinge wie der Steuerfreibetrag und mögliche Rückzahlungen immer korrekt berücksichtigt werden.

Der Betrag wird jährlich angehoben. 2019 liegt die Freisumme bei 9.168 Euro pro Person. Im Jahr 2020 soll der Steuerfreibetrag auf 9.408 Euro erhöht werden.

Wenn du deine Steuererklärung online machen willst, hast du die Garantie, dass sich das nützliche Tool immer an die aktuellsten Steuerfreibeträge hält und du keinen Nachteil durch eine veraltete Software hast.

Da es sich bei BAföG um ein Darlehen handelt, interessiert sich das Finanzamt nicht dafür. Beziehst du diese Förderung, steht dir weiterhin der volle Steuerfreibetrag eines Studenten zur Verfügung. Trotzdem solltest du angeben, dass du BAföG erhältst, damit es zu keiner Verwirrung kommt.

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Bestimmte Freibeträge erhält fast jeder Bürger, der Student profitiert jedoch auf besondere Art und Weise durch Steuerfreibeträge. Manchmal kann die Steuerklasse als Student eine Auswirkung auf die Höhe des endgültigen Freibetrags haben. Verheiratete Studenten mit Kinder  haben beispielsweise einen höheren Freibetrag als kinderlose Studierende.

Nein, es kann sich aber wirklich für dich lohnen deinen Steuerfreibetrag zu nutzen und eine Steuererklärung zu machen. In manchen Fällen kannst du nämlich deine Studiengebühren absetzen und so einen große Summe zurück bekommen.

Definition 

Zusammenfassung zum Steuerfreibetrag als Student:

  • bei einem 450 Euro Job zahlst du keine Steuern (Steuerfreigrenze)
  • der Steuerfreibetrag als Student ist 9.168 Euro hoch
  • verdienst du mehr, kannst du dir die gezahlten Steuern zurück holen!

Die meisten Studenten arbeiten während des Studiums und erhalten deswegen eine besondere Möglichkeit Steuerfreibeträge als Studenten geltend zu machen. Arbeitest du z. B. in einem 450 Euro Minjob wird der Steuerfreibetrag für den Studenten noch nicht interessant für dich, weil du in diesem Fall noch innerhalb der Steuerfreigrenze bleibst.

Alle die z. B. als Werkstudent arbeiten oder einer Ferientätigkeit nachgehen, können potenziell mehr verdienen als es bei einem klassischen 450-Euro-Job möglich ist. Das geht damit einher, dass du auch als Student Steuern zahlen musst. Dir wird jedoch ein Steuerfreibetrag als Student erlassen der sich auf eine Höhe von 9.168 Euro im Jahr beläuft. Dieser Betrag bleibt also gänzlich steuerfrei!

Steuerfreibetrag richtig nutzen

Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber bezahlt. Das geschieht unabhängig vom Steuerfreibetrag des Studenten. Deine Aufgabe besteht darin, das Geld zurückzuholen. So musst du vorgehen:

1. Deine Aufzeichnungen über deine Tätigkeit (z. B. Werkstudentenjob) sammeln

2. Den aktuellen Steuerfreibetrag des Studenten bedenken

3. Steuererklärung als Student mit allen nötigen Unterlagen abgeben

Du musst immer den aktuellen Steuerfreibetrag des Studenten heranziehen. Die Summe erhöht sich jedes Jahr um einige hundert Euro. Zu viel bezahlte Steuern erhältst du erst im Folgejahr erstattet.

Trittst du im Sommer 2019 einen Ferienjob an, musst du 2020 die Steuererklärung für den Steuerfreibetrag des Studenten einreichen. Vor dem Ende des Kalenderjahres 2019 geht das nicht. Also kannst du frühestens im Januar 2020 mit dem Geld rechnen. Beachte, dass manche Finanzämter mehrere Monate für die Rückzahlung brauchen.

Info: Jobbst du auf Minijob-Basis, ist eine Steuererklärung nicht unbedingt notwendig. Hast du sonst keine Einkünfte erzielt, gibt es auch kein Geld zurück. Du kannst eine freiwillige Steuererklärung abgeben, was den Steuerfreibetrag als Student nicht beeinflusst. Dafür solltest du mindestens über 9.168 Euro im Jahr verdienen.

Unterstützung bei deiner Steuererklärung

Wenn du als Student eine Steuererklärung machen möchtest, gibt es vorher einige Fragen zu klären, unter Anderem, wie hoch eigentlich der Steuerfreibetrag als Student ist und damit auch verbunden, wie viel Geld du dir eigentlich zurückholen kannst. Ziel ist es dabei, dass bei deiner Steuererklärung so viel wie möglich für dich rausspringt, auch wenn man kein Experte ist.

Das Ausfüllen einer Steuererklärung kannst du dir um ein Vielfaches vereinfachen, wenn du auf ein Online-Tool setzt. Dabei wirst du Schritt-für-Schritt durch deine Steuererklärung geleitet – ganz ohne komplizierte Formulierungen – und bist schon nach 15 Minuten fertig!

Höhe des Steuerfreibetrags

Das deutsche Steuerrecht sieht einige Freibeträge vor. Du kannst den Steuerfreibetrag als Student ohne weitere Rechnungen geltend machen, dabei ist der Steuerfreibetrag für einen Studenten nicht statisch und verändert sich jährlich.

Steuerfreibetrag Student Höhe

2019 fällt für jeden weiteren Euro, der 9.168 Euro übersteigt, eine Einkommensteuer an. Für niedrigere Beträge gilt der Steuerfreibetrag für Studenten weiterhin. Du musst den Freibetrag nicht gesondert beim Finanzamt angeben. Über die Steuertabellen liegt die exakte Summe zum Steuerfreibetrag des Studenten bereits vor. Beim z. B. Ferienjob behalten Arbeitgeber die Lohnsteuer ein. Am Jahresende erstattet dir der Staat dann das das Geld über die Steuererklärung zurück.

Info: Das Sozialhilferecht schreibt ein Existenzminimum vor. Jedem Bürger steht ein Grundfreibetrag zu, um sein Leben zu bewältigen. Steuern stellen eine enorme Belastung dar. Deshalb wird mit dem Steuerfreibetrag für den Studenten auf eine Besteuerung des Einkommens eines Studierenden verzichtet. Erst bei einem höheren Einkommen ist der Steuerfreibetrag für einen Studenten nicht mehr möglich und er muss Steuern zahlen.

Verschiedene Einnahmemöglichkeiten

Auch Studenten können verschiedene Einnahmen haben. Es macht für den Steuerfreibetrag für Studenten aber einen Unterschied, ob du dein Geld über BAföG erhältst oder von Ferienjobs lebst.

Diese Einnahmen können mit dem Steuerfreibetrag für Studenten verrechnet werden:

Einnahmen durch:Gilt hier ein Steuerfreibetrag für Studenten?Anmerkung
MinijobJaDie Einnahmen vom Minijob werden auf den Steuerfreibetrag vom Studenten voll angerechnet.
PraktikumsgehaltJaDas Gehalt vom Praktikum wird mit dem Steuerfreibetrag des Studenten verrechnet. Es spielt keine Rolle, ob es sich um freiwillige Praktika oder Pflichtpraktika handelt.
Selbstständige TätigkeitJaDu musst den Steuerfreibetrag des Studenten um dieses Einkommen senken.
EhrenamtJa (Pauschale beachten)Bis zu 720 Euro zählen nicht zum Steuerfreibetrag eines Studenten. Höhere Einkommen müssen versteuert werden und werden daher angerechnet. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26 a EStG).
ÜbungsleiterJaBeziehst du nebenberufliche Einnahmen aus einer sozialen Tätigkeit, kannst du bis zu 2.400 Euro im Jahr steuerfrei verdienen.
StudienkreditNeinFür den Steuerfreibetrag eines Studenten sind Kredite irrelevant.
BAföGNeinder Steuerfreibetrag des Studenten gilt hier nicht. Das BAföG kann höchstens gekürzt werden, wenn du zu viel verdienst.
KindergeldNeinDeine Eltern können zwischen Kindergeld oder Kinderfreibetrag wählen. Beide Optionen beeinflussen den Steuerfreibetrag für den Studenten nicht.
StipendienNeinGilt nicht als Einkommen und ist daher steuerfrei. Der Steuerfreibetrag des Studenten ist weiterhin in voller Höhe verfügbar.

Gewöhnlich behält dein Arbeitgeber einen Teil des Lohns ein und führt ihn an das Finanzamt ab. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Lohnsteuer. Am Jahresende ergeben sich zwei Optionen für dich:

1. Du musst Einkommensteuer zahlen, da deine Einkünfte den Steuerfreibetrag eines Studenten übersteigen. (Verrechnung mit Einkommensteuer)
2. Die meisten Studenten erhalten Geld zurück. Dafür gibst du eine Steuererklärung beim Finanzamt ab. (Steuerrückerstattung)

Generell ist eine Steuererklärung als Student zu empfehlen, auch wenn der Steuerfreibetrag des Studenten das Gehalt abdeckt. Du kannst nämlich einen steuerlichen Verlust vermerken. Am einfachsten lässt sich der Verlustabzug als Steuerbonus beschreiben. Sobald du Steuern zahlen musst, lässt sich der Verlust steuerlich verrechnen.

Steuerfreibetrag für Studenten: Der Werkstudent

Auch ein Werkstudent muss Steuern zahlen. Zum Glück gilt der Steuerfreibetrag für den Studenten in voller Höhe. Zusätzlich kommt der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro hinzu. Dieser Betrag wird dir ohne Nachweise auf den Steuerfreibetrag als Student gewährt. Als kleinen Bonus gibt es den Sonderpauschbetrag von 36 Euro und eine vom Arbeitslohn abhängige Vorsorgepauschale.

Unter dem Strich fallen für Werkstudenten mit einem Verdienst bis 950 Euro im Monat keine Steuern an. Durch die Pauschalen erhöht sich der tatsächliche Steuerfreibetrag des Studenten deutlich. Wer mehr verdient, muss logischerweise weiterhin Steuern zahlen. Die genaue Höhe hängt von deiner Steuerklasse als Student ab. In der Regel gehörst du der Steuerklasse I (getrennt lebend, unverheiratet oder verwitwet) an.

Steuerfreibetrag eines Studenten: Der Minijob

Die gute Nachricht: Für Minijobs gilt der Steuerfreibetrag des Studenten. Es erfolgt keine Anrechnung, da du maximal 450 Euro im Monat verdienen kannst. Im Jahr sind das höchstens 5.400 Euro, was deutlich unter dem Steuerfreibetrag vom Studenten liegt.

2019 beträgt der Mindestlohn 9,19 Euro pro Stunde. Das entspricht einem Anstieg von 0,35 Euro im Vergleich zu 2018. Für 2020 ist eine Anhebung auf 9,35 Euro pro Stunde geplant. Beachte diese Grenzen für den Steuerfreibetrag des Studenten, da im Folgejahr ein höherer Lohn bei gleicher Stundenzahl die 450 Euro übersteigen kann. Dann liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor.

Steuerfreibetrag des Studenten: Der Ferienjob

Der Arbeitgeber behält einen Teil deines Gehalts ein um es als Einkommenssteuer an das Finanzamt abzuführen.

Auch bei Ferienjobs gilt der Steuerfreibetrag für den Studenten. Entsprechend der Freigrenze (2019: 9.168 Euro) kannst du steuerfrei Geld verdienen.

Zusätzlich erhälst du diese Pauschalen:

Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.000 Euro) + Sonderpauschbetrag (36 Euro) + Vorsorgepauschale (vom Arbeitslohn abhängig)

Allgemein sollte der Ferienjob auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage im Jahr beschränkt sein. Dann wird die Tätigkeit als „kurzfristige Beschäftigung“ behandelt. Arbeitest du länger, musst du Beiträge in die Sozialversicherung zahlen. Rechne nach, ob sich das lohnt. Die leichtere Lösung: Bei einer kurzfristigen Beschäftigung bist du von der Renten- und Pflegeversicherung befreit.

Steuerfreibetrag bei sonstigen Einnahmen

Wie und ob sich ein Steuerfreibetrag für einen Studenten bei anderen Einnahmemöglichkeiten ergibt, kannst du hier ganz genau nachlesen:

Arbeitest du während des Studiums selbstständig oder als Freiberufler, kannst du mit einem Steuerfreibetrag als Student in Höhe von 9.168 Euro rechnen. Selbstständige oder Freiberufler sind z. B. Tänzer, Nachhilfelehrer, Texter etc. die nicht für ein Unternehmen angestellt sind und sich ihre Aufträge selbstständig suchen müssen.

Allerdings kann man in diesem Fall nicht von einem zusätzlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro profitieren. Als Selbstständiger wird man vom Finanzamt anders eingeordnet. So steht dem Studenten die Betriebskostenpauschale von 25 % der Einnahmen (max. 614 Euro im Jahr) zu. Diese Summe kannst du als z. B. nebenberuflicher Texter pauschal auf den Steuerfreibetrag eines Studenten addieren.

Immer mehr Studenten besitzen Aktien oder sonstige Wertpapiere. Manche Finanzprodukte werfen eine Dividende ab. Hier gilt neben dem Steuerfreibetrag eines Studenten der Sparerpaualschbetrag von 801 Euro im Jahr. Das Geld kannst du jährlich vom Finanzamt erstattet bekommen, sofern du den Steuerfreibetrag eines Studenten noch nicht ausgeschöpft hast.

Alternativ ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu empfehlen. Das Dokument muss nur einmal ausgefüllt und ans Finanzamt geschickt werden. Die Bescheinigung ist für drei Jahre gültig, was den Aufwand für die Steuererklärung senkt.

Bei Schülern oder Studenten sind Kellnerjobs heiß begehrt. Das Gehalt wird meist als Minijob abgerechnet. Beim Trinkgeld kommt es darauf an, wie du es erhältst. Das ist wichtig beim Steuerfreibetrag des Studenten! Drückt dir dein Gast das Geld direkt in die Hand, kannst du es steuerfrei behalten (§ 3 Nr. 51 EStG). Sammelt es dein Arbeitgeber ein und rechnet es auf den Lohn drauf, wird es normal versteuert. Dann wird das Trinkgeld leider mit dem Steuerfreibetrag eines Studenten verrechnet.

Besitzt du eine Immobilie, kannst du Mieteinnahmen erzielen. Hier wird der Steuerfreibetrag des Studenten angewendet. Die Einnahmen werden von der bekannten Freigrenze (9.168 Euro) abgezogen. Bei Immobilien solltest du unbedingt Werbungskosten im Studium nach § 9 EStG geltend machen. Dazu zählen die Kosten für Instandhaltung und Renovierung, Gebäudeversicherungen sowie Kreditzinsen. Die Absetzung für Abnutzung (AfA-Abschreibung) bietet weiteres Sparpotenzial beim Steuerfreibetrag des Studenten.

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