Rückzahlung
Die Darlehensrückzahlung beginnt immer fünf Jahre nach dem Ende eines Bildungsabschnittes. Im Fall von Bachelor und Master bedeutet das, dass du fünf Jahre nach dem Abschluss deines Bachelorstudiums Post vom Bundesverwaltungsamt bekommen wirst, mit der Aufforderung dein BAföG zurückzuzahlen – auch wenn du in dieser Zeit noch Master-BAföG beziehst.
Solltest du zu diesem Zeitpunkt weniger als 1.145 € Netto im Monat verdienen, hast du die Möglichkeit eine Freistellung von der Rückzahlung zu erhalten. Diese gilt im Normalfall für ein Jahr. Nach Ablauf des Jahres kann die Freistellung erneut beantragt werden. Spätestens nach 30 Jahren ist aber Schluss und das Bundesverwaltungsamt möchte sein Geld wiederhaben.
Die Rückzahlungsgrenze von 10.000 Euro gilt auch für das Master-BAföG. Allerdings ist zu beachten, dass die Summe von Bachelor und Master-BAföG ausschlaggebend sind. Wenn also deine Rückzahlung aus dem Bachelor schon annähernd 10.000 Euro sind, wird dir das Master-BAföG mehr oder weniger geschenkt.
Wenn du während des Bachelorstudiums bereits BAföG bezogen hast, dann solltest du auf jeden Fall auch im Masterstudium BAföG beantragen. Die Wahrscheinlichkeit, dass du Master-BAföG erhältst, sind in diesem Fall nämlich sehr groß. Dir kann eigentlich nur noch dein Alter einen Strich durch die Rechnung machen, da die meisten Anforderungen, bezüglich deiner fachlichen Eignungen bereits von der Hochschule an der du deinen Master machen möchtest, gefordert werden. Und nur mit einem Masterstudiengang, bekommst du Master-BAföG.