BAföG Leistungsnachweis

Darauf musst du beim BAföG Leistungsnachweis achten

Häufig gestellte Fragen

Das BAföG Amt braucht die Absicherung, dass du tatsächlich studierst und Punkte in deinem Bachelor- oder Masterstudium sammelst. Das ist klar im BAföG Leistungsnachweis geregelt, welchen du einreichen musst.Du kannst deinen BAföG Antrag online stellen, den Leistungsnachweis musst du jedoch postalisch an das entsprechende Amt schicken.

Dein BAföG wird immer für einen bestimmten Zeitraum (BAföG Bewilligungszeitraum) gestattet, anschließend kannst du den BAföG Antrag online stellen und wieder BAföG erhalten. Bist du in einem höheren Semester, ist das jedoch nur möglich, wenn du den BAföG Leistungsnachweis erbracht hast. Dieser muss bis zum  Ende des vierten Fachsemesters  beim BAföG Amt eingehen.

Erstmal bekommst du kein BAföG mehr, bis du die Situation mit dem fehlenden BAföG Leistungsnachweis aufgeklärt hast. Hast du es beispielsweise vergesse oder die Frist überschritten, kannst du ihn nachreichen, musst aber mit einer verspäteten Zahlung rechnen.

Hast du jedoch die geforderten ECTS-Punkte nicht erreicht, könntest du gar kein BAföG mehr bekommen. Es gibt jedoch Sonderregelungen, wie zum Beispiel bei Krankheitsfällen oder Nichtbestehen von Prüfungen, wodurch du trotzdem den BAföG Folgeantrag stellen  dürftest.

Für den BAföG Leistungsnachweis musst du bis zum Ende des vierten Semesters eine gewisse Anzahl an Credits haben. Die Anzahl variiert von Studiengang zu Studiengang, meist liegt sie zwischen 60 und 100 Credits. Genauere Vorgaben kann dir nur dein für dich zuständiges BAföG Amt geben.

Wenn du den BAföG Leistungsnachweis nicht erbracht hast, werden Zahlungen vom BAföG Amt eingestellt. Da du aber bereits finanzielle Unterstützung erhalten hast, musst du diese ganz normal, wie jeder Studierende zurückzahlen. Hier gelten auch für dich dann die selben Regeln der BAföG Rückzahlung.

Definition

Ab dem vierten Fachsemester möchte das BAföG Amt eine Bestätigung darüber haben, dass du dein Studium mit dem entsprechenden Ehrgeiz verfolgst und voraussichtlich innerhalb der Regelstudienzeit abschließt, wenn du weiterhin BAföG beziehen möchtest. Dafür gibt es den BAföG Leistungsnachweis den jeder Student einreichen muss. Für Schüler-BAföG ist kein BAföG Leistungsnachweis notwendig, allerdings wird hier verstärkt auf die Fehltage geachtet. Wer zu häufig dem Unterricht fernbleibt und keine gute Begründung dafür hat wird Probleme mit dem Amt bekommen.

Leistungsnachweis holen

Der BAföG Leistungsnachweis wird von den Hochschulen ausgestellt, da es in ihrem Ermessen liegt, ob ein Student ein Semesterziel erreicht hat oder nicht. Deine Hochschule ist verpflichtet dir einen BAföG Leistungsnachweis auszustellen. Am besten wendest du dich an die Verwaltung deines Fachbereichs. Das BAföG Formblatt 5 wird dort für dich ausgefüllt und du kannst es beim BAföG-Amt einreichen.

BAföG Leistungsnachweis: Wie viele Credits sind notwendig?

Wie viele ECTS-Credits du nach vier Semestern erreicht haben musst, legt der Fachbereich für deinen Studiengang fest. Diese werden dem zuständigen BAföG Amt mitgeteilt (§ 48 Abs. 1 Nr. 3 BAföG). Normalerweise sind in Bachelorstudiengänge und Masterstudiengängen pro Semester 30 ECTS-Credits veranschlagt.

Somit müsstest du am Ende des vierten Semesters 120 ECTS-Credits erreicht haben. Für einen erfolgreichen BAföG Leistungsnachweis reichen oft weniger Punkte aus.

Dies kann allerdings von Studiengang zu Studiengang schwanken. Am besten Informierst du dich in deiner Studienordnung oder Prüfungsordnung, dort ist festgelegt wieviel Credits du für den BAföG Leistungsnachweis benötigst.

Für den BAföG Leistungsnachweis gibt es das BAföG Formblatt 5 (siehe Bild) des BAföG Amtes. In diesem bestätigt dir deine Hochschule, dass du die Semesterziele erreicht hast.

BAföG Leistungsnachweis Fristen

Abgabefrist

Bei deinem erste BAföG-Antrag wirst du noch vom BAföG Leistungsnachweis verschont, aber spätestens bei deinem erste Folgeantrag wirst du den BAföG Leistungsnachweis abgeben müssen. Der zweite Bewilligungszeitraum deines BAföGs wird mit dem Ende des vierten Fachsemesters zusammenfallen. Du kannst den BAföG Leistungsnachweis also mit deinem BAföG Weiterförderungsantrag einreichen. Dabei gibt es allerdings ein paar Sachen zu beachten.

Je nachdem in welchem Monat des Semesters der BAföG Leistungsnachweis von der Hochschule ausgestellt wurde, werden andere Semesterziele bestätigt. Lässt du dir innerhalb der ersten vier Monate des vierten Semesters den BAföG Leistungsnachweis von deiner Hochschule ausstellen, wird dir nur das Erreichen des dritten Fachsemesters bestätigt. Eine Ausstellung ab dem fünften Monat wird als BAföG Leistungsnachweis für das vierte Semester gewertet.

Solltest du zu diesem Zeitpunkt noch keine Prüfungsergebnisse aufweisen können, weil die Prüfungen später im Semester sind oder der Prof sie noch nicht korrigiert hat, muss dir deine Hochschule zusätzlich bestätigen, dass du zum aktuellen Zeitpunkt aus organisatorischen Gründen noch keine Leistungen im vierten Semester ablegen konntest. Damit wird dir wiederum nur die Zielerreichung des dritten Semesters bestätigt und du musst zusätzlich noch einen BAföG Leistungsnachweis für das vierte Semester nachreichen.

BAföG Leistungsnachweis Fristen

Benötigte Dokumente

Damit du beispielsweise dein Studenten BAföG auch im 5. Semester bekommst, solltest du folgende Unterlagen fristgerecht für deinen BAföG Leistungsnachweis einreichen:

Achte darauf, dass dein BAföG Leistungsnachweis vollständig ist, damit du einen fließenden Übergang hast und deine Förderung auch in den folgenden Monaten erhälst.

BAföG-Leistungsnachweis online einreichen

Bei den meistern Studierenden fällt der BAföG-Leistungsnachweis mit dem ersten Folgeantrag zusammen. Solltest du es nicht schon bei deinem BAföG-Erstantrag getan haben, kannst du deinen Folgeantrag auch ganz einfach online stellen und deinen BAföG-Leistungsnachweis gleich mit einreichen.

Innerhalb weniger Minuten kannst du deinen BAföG-Antrag online ausfüllen und sparst so viel Zeit und Nerven. Die Bearbeitungszeit beim BAföG-Amt wird sich durch den Antragsassistenten auch verringern, da dieser schon bei der Eingabe deine Angaben auf Vollständigkeit prüft und dich darauf hinweist, wenn noch wichtige Informationen fehlen.

Anbieter

BAföG Folgeantrag online Anbieter

Dauer

Nur 30 Min.

Kundenbewertung

4.2 ★★★★★

Ausnahmen

Es gibt einige anerkannte Gründe für eine Verzögerung deines Studiums. Solltest du aus einem der unten aufgeführten Gründe deinen BAföG Leistungsnachweis nicht wie erwartet abgeben können, wird das BAföG Amt dem Aufschub ohne großes Murren gewähren.

Grund für den Aufschub des BAföG Leistungsnachweis

Erklärung

KrankheitDieser Fall tritt nur ein, wenn du aufgrund von Krankheit am Studieren gehindert wurdest. Du bist also länger ausgefallen oder konntest nicht an Prüfungen teilnehmen. In beiden Fällen ist ein ärztliches Attest notwendig. (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG)
GremientätigkeitSolltest du in der Fachschaft, der AStA oder dem Fachbereichsrat mitwirken, kannst du einen Aufschub des BAföG Leistungsnachweis von bis zu zwei Semestern erreichen. (§ 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG)
Erstmaliges Nichtbestehen einer Modul- oder ZwischenprüfungWenn eine Modul- oder Zwischenprüfung Voraussetzung für das erfolgreiche Abschließen des Studiums ist und du sie nicht beim ersten Mal bestehst. Das gilt allerdings nicht, wenn der Grund des Nichtbestehens das Fernbleiben von der Prüfung war. (§ 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG)
BehinderungDie Behinderung muss von offizieller Stelle bestätigt sein. Zusätzlich wird geprüft, ob die Behinderung dich im Studium maßgeblich benachteiligt. (§ 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG)
Schwangerschaft und KindeserziehungWirst du während des Studiums Schwanger wird dir ein Semester zugestanden. Betreuung von Kindern bis zehn Jahren wird ebenfalls berücksichtigt. (§ 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG)
SpracherwerbWenn dein Studiengang die Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch oder Latein voraussetzt und du diese Sprache während des Studiums lernst, verlängert sich die Förderungshöchstdauer um jeweils ein Semester. (§ 15a Abs. 3 BAföG)

Neben diesen Gründen kann es weiter schwerwiegende Gründe geben, weshalb du bis zum fünften Semester nicht den gewünschten BAföG Leistungsnachweis erbringen kannst. Solche Gründe müssen individuell mit dem BAföG Amt und der Hochschule abgestimmt werden.

Zu den bereits nicht anerkannten Gründen zählt folgendes:

  • Du arbeitest während des Studiums oder es handelt sich um einen Dualen-Studiengang
  • Du machst ein Doppelstudium
  • Du pflegst kranke Angehörige
  • Du hattest Zeitverlust durch einen Studienortswechsel

Wenn auf dich einer der anerkannten Gründe zutrifft, musst du zum 5. Fachsemester folgende Dinge beim BAföG Amt einreichen.

  • Den BAföG Folgeantrag
  • Den BAföG Leistungsnachweis, der zeigt dass du die erforderliche Leistung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erreichst
  • Den Antrag auf eine spätere Vorlage des BAföG Leistungsnachweis mit den entsprechenden Belegen für einen der anerkannten Gründe

Niemand muss am Ende des vierten Semesters in Panik ausbrechen, wenn er vom BAföG Leistungsnachweis hört – dafür gibt es schließlich schon die Prüfungen. Sollten in deinem Studium bisher in einigermaßen normalen Bahnen verlaufen sein muss nur ein Formular mehr an das BAföG Amt. Mehr Informationen zu Sonderfällen findest du auf der offiziellen Website des BAföGs.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Solltest du es nicht schaffen, den BAföG Leistungsnachweis für dein viertes Semester pünktlich beim BAföG Amt einzureichen hast du Zeit diesen innerhalb der ersten vier Monate im Folgesemester nachzureichen. Dabei ist wichtig, dass auf dem Leistungsnachweis deutlich zu erkenne ist, dass du die ausgewiesenen Leistungen auch wirklich im vorhergehenden Semester erbracht hast.

Wichtig: Solange du den BAföG Leistungsnachweis nicht nachgereicht hast, wird das BAföG Amt seine Zahlungen einstellen. Du wirst zwar eine Nachzahlung erhalten, jedoch kommt zu der Verzögerung durch die fehlenden Unterlagen auch noch die Arbeitsgeschwindigkeit des jeweiligen BAföG Amtes in Spiel. Du solltest beim Einreichen des BAföG Leistungsnachweis auf jeden Fall um einen sofortigen Abschlag bitten um die Bearbeitung zu beschleunigen.

Fachrichtungswechsel oder Auslandsaufenthalt

Bei einem Studiengangwechsel oder einem Auslandssemester gibt es noch einige Sachen zu beachten.

Ausland: Wenn du die ersten drei Semester in Deutschland studierst und dann dein Studium im Ausland fortsetzt (nicht länger als ein Jahr),  musst du zum fünften Semester, das du wieder in Deutschland studieren würdest, noch keinen BAföG Leistungsnachweis erbringen. Die Frist von vier Semestern bezieht sich immer auf vier Fachsemester die innerhalb Deutschlands abgelegt wurden (§ 5a BAföG).

Fachrichtungswechsel:  Solltest du während deines Erststudiums die Fachrichtung wechseln, gibt es ebenfalls eine Sonderregelung. Für einen Fachrichtungswechsel ab dem vierten Semester muss ein unabweisbarer Grund (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 BAföG)  vorhanden sein. Wenn dieser vorliegt, kannst du dein neues Studium aufnehmen und musst die ersten zwei Semester keinen BAföG Leistungsnachweis erbringen – das gilt auch, wenn du zusammen mit deinem Erststudium schon im fünften Semester bist. Nach dem zweiten Semester musst du allerdings regelmäßig deinen BAföG Leistungsnachweis einreichen (BAföGVwV 48.1.6).

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