Das BAföG Formblatt 7 baut auf dem BAföG Formblatt 3 auf. Das BAföG Formblatt 7 ermöglicht es, die Angaben des BAföG-Antrags innerhalb des Bewilligungszeitraums zu korrigieren und den BAföG-Satz entsprechend anzupassen. Notwendig wird das, wenn sich das Einkommen deines Ehepartners oder deiner Eltern während des BAföG Bewilligungszeitraums verringert hat und die Angaben auf dem BAföG Formblatt 3 nicht mehr aktuell sind.
BAföG Formblatt 7
Alles rund ums BAföG Formblatt 7
Inhaltsverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Es kann sehr gut sein, dass sich mal dein Einkommen, das deiner Eltern oder deines Ehepartners ändert. Das beeinflusst in der Regel dann auch deine BAföG Höhe. Damit es an die neue finanzielle Situation angepasst werden kann, benötigst du das BAföG Formblatt 7.
Du findest es, wie auch alle anderen BAföG Formblätter und Formulare im BAföG Antragsassistenten.
Folgende Angaben müssen im BAföG Formblatt 7 gemacht werden:
- Erklärung was sich beim Einkommen verändert hat
- Art der Erwerbstätigkeit
- Art und Höhe der Einnahmen
Überschneidet sich das mit dem Ende des aktuellen BAföG Bewilligungszeitraums, musst du einen BAföG Folgeantrag stellen. Diesen findest du im digitalen BAföG Antragsassistenten.
Das BAföG Formblatt 7 ist relativ aufwendig, weil einige Angaben mit Belegen nachgewiesen werden. Hast du noch nie dieses Formblatt oder sogar einen BAföG Antrag ausgefüllt, wird dir der online BAföG Antragsassistent dabei gehelfen.
Hier findest du nicht nur alle BAföG Formblätter, sondern auch sehr viele hilfreiche und leicht verständliche Erklärungen.
Stellt sich eine Änderung deiner finanziellen Situation, oder die deiner Eltern ein, solltest du das BAföG Formblatt 7 so schnell wie möglich einreichen. Damit stellst du sicher, dass die BAföG Höhe im BAföG Bewilligungszeitraum an die neuen Gegebenheiten angepasst wird.
Es kann gut sein, dass sich das Einkommen durch die Änderungen, die im BAföG Formblatt 7 angeben wurden, auch auf die Höhe deines BAföGs auswirken. Im besten Fall bekommst du mehr, weil der Bedarf größer geworden ist. Es ist aber auch möglich, dass du nun die BAföG Einkommensgrenze überschreitest.
BAföG Formblatt 7: Seite 1
Die Seite 1 des BAföG Formblatt 7 startet damit, dass du den Zeitraum angibst in dem das Einkommen deines Ehepartners oder deiner Eltern geringer sein wird als im BAföG Formblatt 3 angegeben. In Zeile 7 gibst du an, ob sich das Einkommen deines Ehepartners, deiner Mutter oder deines Vaters verändert hat.
Mit deiner Unterschrift in Zeile 14 auf dem BAföG Formblatt 7 bestätigst du die Punkte aus Zeile 8 bis 13. Hier stimmst du zu, dass du alle zukünftigen Veränderungen unaufgefordert und unverzüglich an das BAföG Amt meldest und sollte bei der Neuberechnung deines BAföG-Satzes herauskommen, dass du zu viel BAföG erhalten hast, stimmst du zu, den Betrag der Überbezahlung an das BAföG Amt zurückzuzahlen.
Ab Zeile 15 bezieht sich das BAföG Formblatt 7 wieder vollkommen auf den Erklärenden der seine Einkommenserklärung von BAföG Formblatt 3 aktualisieren will. Zuerst muss angegeben werden, weshalb sich das Einkommen während des Bewilligungszeitraums verringert hat. Ist der Erklärende beispielsweise Arbeitslos geworden oder in Rente gegangen? In Zeile 22 muss angegeben werden welche Dokumente man dem BAföG Formblatt 7 beilegt, um zu beweisen, dass es zu einer Einkommensminderung im oben genannten Zeitraum gekommen ist. Das kann z. B. ein Rentenbescheid sein oder bei Selbständigen die letzten Umsatzsteuererklärungen.
In Zeile 26 des BAföG Formblatt 7 muss zusätzlich angegeben werden, ab wann diese Einkommensminderung wirksam wurde. Unter dem Punkt „Art der Erwerbstätigkeit“ muss der Erklärende angeben, welcher Erwerbstätigkeit er genau nachgeht und seit wann.
✓ Bis zu 5 Stunden Zeitersparnis
✓ Kostenloser Hilfe-Chat
BAföG Formblatt 7: Seite 2
Da der Bewilligungszeitraum in der Regel zwei Kalenderjahre betrifft, sind beide Jahreseinkommen, das bereits erzielte und das erwartete, anzugeben. Das Jahreseinkommen im 1. Jahr darf also nicht erst ab dem Beginn des Wintersemesters oder ab Schulanfang angegeben werden, sondern für die kompletten 12 Kalendermonate. Gleiches gilt auch für das 2. Jahr.
Den Anfang auf Seite 2 des BAföG Formblatt 7 machen alle Arten von positiven Einkünften. Ob selbständige Arbeit, Einnahmen aus einem eigenen Gewerbebetrieb oder nichtselbständige Arbeit, alle Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit müssen angegeben werden. Bei nichtselbständiger Arbeit müssen Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Versorgungsbezüge angegeben werden. Sollte der Erklärende zusätzlich noch eine geringfügige Beschäftigung neben seinem normalen Job haben, muss diese natürlich miteinbezogen werden.
In Zeile 12 des BAföG Formblatt 7 müssen die Brutto-Einkünfte aus Kapitalvermögen angegeben werden. Dazu gehören z. B. Sparzinsen, Dividenden oder Einnahmen durch eine Position als stiller Gesellschafter. Weiterhin muss der Erklärende alle Arten von Renteneinkünften angeben. In Zeile 47 bis 50 des BAföG Formblatt 7 müssen die voraussichtlichen Steuerzahlungen für beide Jahre eingetragen werden.
Ab Zeile 51 auf dem BAföG Formblatt 7 müssen alle Sozialleistungen angegeben werden, die der Erklärende im Bewilligungszeitraum erhält. Sollte in der vorangegangenen Tabelle nicht die Art von Einnahme aufgeführt worden sein, die der Erklärende erhält, so kann er sie selbst in Zeile 58 angeben.
In Zeile 59 und Zeile 60 des BAföG Formblatt 7 gibt es die Möglichkeit Ausgaben geltend zu machen. In Zeile 59 können die jährlichen Beiträge für die Riester-Rente angegeben werden und in Zeile 60 Kosten für die Kinderbetreuung. Hier können jährliche Kosten für die Kita, den Kindergarten oder Hort eingetragen werden. Die Kinderbetreuungskosten gelten nur für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, bei Kindern mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung verlängert sich die Altersspanne bis zum 25. Lebensjahr.
✓ Bis zu 5 Stunden Zeitersparnis
✓ Kostenloser Hilfe-Chat
Im unteren Drittel der Seite 2 des BAföG Formblatt 7 bestätigt der Erklärende, dass er alle Angaben wahrheitsgemäß und mit besten Gewissen gemacht hat. Mit seiner Unterschrift auf dem BAföG Formblatt stimmt er auch dazu zu, dass das BAföG Amt alle Angaben mithilfe von Kontenabfragen prüfen darf.
Wann wird das BAföG Formblatt 7 relevant?
Wenn du BAföG beantragst, müssen deine Eltern oder dein Ehepartner ihr jährliches Einkommen im BAföG-Antrag angeben. Dabei handelt es sich allerdings nicht um ihr aktuelles Einkommen, sondern um das aus dem vorletzten Kalenderjahr. Solange sie ein konstantes Einkommen haben ist das kein Problem, sollten sie allerdings mittlerweile ein geringeres Einkommen haben, weil beispielsweise deine Eltern mittlerweile in Rente sind oder dein Ehepartner den Job gewechselt hat, dann kann es gut möglich sein, dass du einen höheren Anspruch auf BAföG hast den du aufgrund der Einkommenserklärung, die sich auf das vorletzte Kalenderjahr bezieht, aber nicht bekommen würdest.
Um den BAföG-Amt solche Veränderungen mitzuteilen gibt es das BAföG Formblatt 7. Es ergänzt das BAföG Formblatt 3 und fragt gezielt die Einkommensverhältnisse des Erklärenden ab. Wichtig dabei ist, dass wieder für jede Angabe ein entsprechender Beleg beim BAföG Amt vorgelegt werden muss. Ebenfalls zu beachten ist, dass der Bewilligungszeitraum eines BAföG-Antrages meist über zwei Kalenderjahre geht und deshalb auch das Jahreseinkommen aus diesen zwei Kalenderjahren auf dem BAföG Formblatt 7 abgefragt wird. Es ist z. B. nicht möglich sein Einkommen aus dem Jahr 2017 nur anteilig für die letzten drei Monate anzugeben.
Das BAföG Formblatt 7 kann direkt mit deinem BAföG-Antrag abgegeben werden. Du solltest nicht erst deinen BAföG Bescheid abwarten, um zu erfahren, dass du kein BAföG oder nur einen geringen Satz bekommst , weil das Einkommen deiner Eltern zwei Jahre zuvor höher war und du jetzt weder BAföG noch finanzielle Unterstützung durch deine Eltern erhältst.
Solltest du den Fall haben, dass deine Eltern oder dein Ehepartner ein höheres Einkommen im Bewilligungszeitraum haben, wie im vorletzten Kalenderjahr vor dem BAföG-Antrag, musst du das BAföG Formblatt 7 nicht beim BAföG-Amt abgeben. Diesen Mehrverdienst wird erst in deinem BAföG-Folgeantrag erfasst, wenn wieder das vorletzte Kalenderjahr abgefragt wird.
Das könnte dich auch interessieren
Du brauchst mehr Infos zum BAföG? Auf unserer Themenseite findest du alles Wissenswerte. Zum BAföG
Was der BAföG Leistungsnachweis ist und wie du ihn bekommst, erfährst du in unserem Beitrag. Zum BAföG Leistungsnachweis
So bekommst du elternunabhängiges BAföG! Alle Tipps und Tricks findest du in unserem Beitrag. Zum elternunabhängigen BAföG