Das BAföG Formblatt 5 ist nur für Studenten relevant, Schüler benötigen es nicht für ihren BAföG-Antrag. Ab dem vierten Semester hat das BAföG Formblatt 5 eine entscheidende Rolle beim beantragen von Studenten-BAföG. Du beweist dem BAföG Amt damit, dass du tatsächlich studierst und auch Leistungen erbringst. Das BAföG Formblatt 5 ist entscheidend dafür, dass du auch noch nach dem vierten Semester BAföG erhältst.
BAföG Formblatt 5
Alles rund ums BAföG Formblatt 5
Inhaltsverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Das BAföG Formblatt 5 brauchst du für Studenten BAföG zum Ende des vierten Semesters. Hier musst du nämlich gewährleisten, dass du in den letzten Semestern wirklich studiert hast. In der Regel fällt dieses Formblatt mit dem BAföG Folgeantrag zusammen, der deine Unterstützung für das nächste Semester gewährleistet.
Alle Unterlagen findest du im BAföG Antragsassistenten, dort kannst du sie schnell und einfach ausfüllen und schon bald wegschicken.
Grundsätzlich ist die Bearbeitungszeit für dich sehr kurz, weil das meiste die Hochschule einträgt und so bestätigt, dass du tatsächlich ECTS Punkte gesammelt hast und studierst. Aber du solltest dich rechtzeitig darum kümmern, dass das BAföG Formblatt 5 von entsprechenden Personen ausgefüllt wird.
Die Bearbeitungszeit für das Ausfüllen des gesamten BAföG-Antrags ist sehr hoch. Mit dem BAföG Antragsassistenten kannst du dir jedoch sehr viel Zeit sparen und beim Abschicken sicher sein, dass alles vollständig ist.
Das kannst du dir entweder im BAföG Amt abholen oder online runterladen. Du findest im digitalen BAföG Antragsassistenten darüber hinaus alle weiteren BAföG Formblätter und Formulare und kannst diese mit nur wenigen Klicks ausfüllen und direkt ausdrucken und wegschicken.
Das BAföG Formblatt 5 ist nichts Anderes, als die Bestätigung, dass du eine gewisse Punktanzahl zum Ende des vierten Semesters erreicht hast. Das Formular selbst wird von der jeweiligen Leitung deines Fachbereichs bzw. des Sekretariats ausgefüllt.
Hast du deinen Nachweis erhalten, kannst du den BAföG Folgeantrag für das nächste Semester stellen.
Folgende Informationen müssen im BAföG Formblatt 5 eingetragen werden:
- Persönliche Daten des Antragstellers
- Studiengang des Antragstellers
- Bescheinigung der Hochschule über erbrachte Leistungen im Studium
Diesen Formblatt musst du aber erst zum Ende des 4. Semesters einreichen. Ohne BAföG Leistungsnachweis werden die Zahlungen zum nächsten BAföG Bewilligungszeitraum eingestellt.
BAföG Formblatt 5: Seite 1
Auf Seite 1 des BAföG Formblatt 5 musst du als Antragsteller nur Zeile 2 bis Zeile 10 ausfüllen, alles Weitere übernimmt deine Hochschule. In Zeile 2 bis 5 trägst du die üblichen persönlichen Daten und der Adresse deiner Hochschule ein, so kann das BAföG Formblatt 5 jederzeit deinem BAföG-Antrag zugeordnet werden.
In Zeile 7 kannst du die Fachrichtung deines Studiums eintragen und in Zeile 8 bis 10 deine Haupt- und Nebenfächer.
Die zweite Hälfte des BAföG Formblatt 5 liegt im Aufgabenbereich deiner Hochschule. Sie muss hier bestätigen, dass du die erforderlichen Leistungen erbracht hast, um dein Studium innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich abzuschließen. Normalerweise ist das Leistungsziel der einzelnen Studiengänge klar gesetzt und mit dem BAföG Amt abgesprochen.
Das letzte Wort liegt aber immer bei deiner Hochschule. Wenn es also organisatorische Probleme gab für die du nicht verantwortliche warst aber einen Nachteil daraus hattest, weil z. B. Prüfungen nicht stattgefunden haben, kann deine Hochschule dies berücksichtigen ohne sich mit dem BAföG Amt abzusprechen.
Voraussetzungen
Ob deine Hochschule das Häkchen bei „Es wird bestätigt“ setzt oder doch eher bei „Es kann nicht bestätigt werden“, liegt im Ermessen der Hochschule. Im Normalfall werden pro Semester 30 ECTS-Credits erwartet. Das heißt, du musst bis zum Ende des vierten Semester 120 ECTS-Credits erreicht haben. Bei den meisten Hochschulen ist es auch kein Problem, wenn es mal ein paar Punkte weniger sind. Es muss aber möglich sein, mit den bis dahin erreichten Punkten das Studium innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich abzuschließen.
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Gibt es in deinem Studiengang keine ECTS-Credits, solltest du dich frühzeitig in deiner Studienordnung oder bei deinem zuständigen BAföG-Amt darüber informieren welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um ein positives BAföG Formblatt 5 von deiner Hochschule zu erhalten.
Fristen
Bei deinem BAföG-Erstantrag musst du dir noch keine Gedanken um das BAföG Formblatt 5 machen. Erst ab deinem vierten Semester wird es wirklich relevant. Meistens fällt die Frist für das BAföG Formblatt 5 auch mit deinem BAföG Folgeantrag zusammen und du kannst beides gemeinsam abgeben.
Beim BAföG Formblatt 5 ist entscheidend, wann du es dir von deiner Hochschule ausstellen lässt. Je nachdem in welchem Monat des vierten Semesters es ausgestellt wird, bestätigt es die Leistungen für das dritte oder vierte Semester.
Monat | Leistungsnachweis für |
Monat 1 – 4 des vierten Semesters | das dritte Fachsemester |
Ab Monat 5 des vierten Semesters | das vierte Fachsemester |
Solltest du am Ende des vierten Semesters noch nicht genügend Prüfungsergebnisse vorweisen können, weil bestimmt Prüfungen in diesem Semester nicht angeboten wurden oder dein Dozent sich mit dem Korrigieren der Prüfung Zeit lässt, kannst du dir vorläufig auch nur das dritte Semester auf dem BAföG Formblatt 5 bestätigen lassen. Sobald deine Leistungen aus dem vierten Semester da sind, musst du diese beim BAföG-Amt nachreichen.
Aufschub
Natürlich kann immer etwas Unvorhergesehenes passieren oder die Arbeitsbelastung im Studium höher sein als erwartet, deshalb gibt es bestimmte Gründe die man anbringen kann, um einen Aufschub des BAföG Formblatt 5 zu erwirken und somit auch des Leistungsnachweises. Folgende Punkte können zu einem Aufschub führen:
- Längere, schwere Krankheit
- Gremientätigkeit innerhalb des Hochschulbetriebs
- Erstmaliges Nichtbestehen einer Modul- oder Zwischenprüfung
- Behinderung
- Schwangerschaft und Kindeserziehung
- Spracherwerb, wenn es eine Zugangsvoraussetzung für deinen Studiengang ist
Wenn einer dieser Punkte auf dich zutrifft, kannst du die Abgabe des BAföG Formblatt 5 um eine Semester nach hinten schieben. Simultan zum Aufschub der Frist verlängert sich auch der Bewilligungszeitraum deines BAföGs. Natürlich musst du diesen Aufschub beim BAföG-Amt beantragen.
Keine anerkannten Gründe für einen Aufschub des BAföG Formblatt 5 sind:
- Die Pflege kranker Angehöriger
- Der Zeitverlust durch den Wechsel des Studienorts
- Der Besuch eines Dualen-Studiengangs
- Arbeiten neben dem Studium
- Der Besuch eines Doppelstudiums
Abgabefrist verpasst
Solltest du die Frist für das BAföG Formblatt 5 aus irgendwelchen Gründen verpassen, hast du immer noch die Möglichkeit es beim BAföG-Amt nachzureichen. Du kannst das BAföG Formblatt 5 innerhalb der ersten vier Monate des Folgesemesters nachreichen. Wichtig dabei ist, dass auf dem BAföG Formblatt 5 deutlich zu erkennen ist, dass du die Leistung schon im vierten Semester erbracht hast und nicht erst zu Beginn des fünften Semesters.
Natürlich stellt das BAföG-Amt seine Zahlungen erst einmal ein, bis sie das BAföG Formblatt 5 vor sich liegen haben. Da das BAföG-Amt in den meisten Fällen nicht zu den Schnellsten gehört, was die Bearbeitung von Anträgen angeht, solltest du dich darauf einstellen, dass es nach dem Einreichen des BAföG Formblatt 5 durchaus ein bis zwei Monate dauern kann bis du wieder regulär BAföG bekommst. Um den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen, solltest du beim Einreichen des BAföG Formblatt 5 um eine sofortigen Abschlag bitten.