Beim BAföG Formblatt 3 des BAföG-Antrags kommt es auf deinen Ehepartner oder deine Eltern an. Es geht nämlich um deren Einkommenserklärung und ist damit besonders wichtig, wenn du BAföG beziehen möchtest. Wenn du verheiratet bist, muss dein Ehepartner eine Einkommenserklärung über das vorletzte Jahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes ablegen. Deine Eltern müssen ebenfalls das BAföG Formblatt 3 ausfüllen, wenn beide verdienen muss jeder das BAföG Formblatt 3 ausfüllen, sollte einer deiner Eltern keine Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr gehabt haben, kann dies auf dem BAföG Formblatt 3 vermerkt werden und es muss keine zweite Erklärung abgeben werden.
BAföG Formblatt 3
Alles zum BAföG Formblatt 3
Inhaltsverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Das BAföG Formblatt 3 fragt Informationen zu dem Einkommen und der finanziellen Situation deiner Eltern ab. Hier geht es in erster Linie um ihr Gehalt, welches durch einen Lohnsteuernachweis geprüft wird. Im digitalen BAföG Antragsassistenten findest du hilfreiche Erklärungen zu den jeweiligen Spalten im BAföG Formblatt 3.
Machst du deinen BAföG Antrag ohne BAföG Antragsassistenten ist der Bearbeitungsaufwand sehr und es wird dich mehre Tagen kosten bis zu den Antrag abgeben kannst. Denn besonders das BAföG Formblatt 3 ist sehr ausführlich und verlangt viel Aufmerksamkeit beim Angeben der Informationen zu deinen Eltern.
Fang rechtzeitig mit dem Ausfüllen und Sammeln der nötigen Dokumente an!
Nach dem BAföG Gesetz müssen deine Eltern für dich während des Studiums aufkommen, wenn sie dazu in der Lage sind. Ihre und deine finanzielle Situation wird durch folgende Dinge geprüft:
- Persönliche Daten der Eltern
- Unterhaltsberechtigte gegenüber den Erklärenden
- Einkommen aus Arbeit und Vermögen des Erklärenden
- Sonstiges Einkommen des Erklärenden
Das sind sehr viele Informationen und Dokumente die du einreichen musst. Damit du nichts vergisst und Hilfe beim Ausfüllen hast, kannst du den digitalen BAföG Antragsassistenten nutzen.
Das BAföG Formblatt 3 benötigst du, wenn du einen der folgenden Anträge stellen willst:
- BAföG Erstantrag
- BAföG Folgeantrag
- AuslandsBAföG
Ist es von vornherein klar, dass du elternunabhängiges BAföG bekommst, muss dieses Formblatt nicht ausgefüllt werden.
Alle BAföG Formblätter und damit den gesamten BAföG-Antrag bekommst du in deinem zuständigen BAföG Amt. Um dir Zeit zu sparen, kannst du dir die entsprechenden Unterlagen auch runterladen. Bei uns findest du viele Informationen zum BAföG-Antrag und die entsprechenden Formulare!
BAföG Formblatt 3: Seite 1
In Zeile 1 bis 3 des BAföG Formblatt 3 trägst du deine persönlichen Daten ein. So kann das BAföG Formblatt jederzeit deinem BAföG-Antrag zugeordnet werden. Ab Zeile 4 geht es um deinen Partner oder Elternteil.
Wie immer, müssen erst die persönlichen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum eingetragen werden. In Zeile 10 geht es um den Familienstand – ist die Person ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet oder lebt dauerhaft getrennt vom Partner.
In Zeile 11 muss angegeben werden, in welchem Beschäftigungsverhältnis der Erklärende steht. Auch wenn er nicht mehr erwerbstätig ist, weil er beispielsweise bereits in Rente ist, muss dies angegeben werden. Ab Zeile 12 geht es um die Kinder deines Ehepartners oder eben die deiner Eltern, also deine Geschwister oder Halbgeschwister. Deine Eltern müssen dich hier nicht noch einmal extra aufführen. Wichtig bei den Angaben der Kinder sind ins besonders:
- ob sie bei den Eltern wohnen
- in welchem Verhältnis sie zum Antragssteller stehen
- machen sie gerade eine Ausbildung und haben sie dabei ein Einkommen (Lehrlingsgehalt, BAföG)
Für das Ausbildungsverhältnis egal, ob Schulbesuch, Studium oder Lehrstelle muss ein Beleg eingereicht werden. Ebenso über die monatlichen Einnahmen.
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BAföG Formblatt 3: Seite 2
Auf Seite 2 des BAföG Formblatt 3 wird geprüft, ob Freibeträge gewährt werden können und es werden genauere Angaben zur Erwerbstätigkeit abgefragt.
Ab Zeile 34 kann dein Partner oder dein Elternteil angeben, ob er gegenüber anderen unterhaltspflichtig ist. Dazu zählen Ex-Partner oder andere Verwandte ersten Grades. Von den unterhaltsberechtigten Personen müssen Name, Geburtsdatum, gegenwärtige Ausbildung, der Grund für die gesetzliche Unterhaltspflicht und die Art und Höhe des Unterhalts festgehalten werden. Für diese Unterhaltsansprüche möchte das BAföG-Amt Belege sehen.
In Zeile 46 kann angegeben werden, ob der Erklärende eine anerkannte Behinderung hat und gleichzeitig einen Freibetrag beantragt. Um den Freibetrag zu erhalten muss ein gültiger Behindertenausweis oder ein anderer amtlicher Nachweis über den Grad der Behinderung vorgelegt werden.
In der untern Hälfte der Seite 2 des BAföG Formblatt 3 wird wieder auf das Einkommen deines Ehepartners oder deines Elternteils eingegangen. In Zeile 48 muss das betroffene Kalenderjahr eingetragen werden. Beispiel: Du willst für das Wintersemester 2018/19 BAföG beantragen, dann muss der Einkommensnachweis für das Kalenderjahr 2016 erbracht werden.
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Zunächst muss die Art der Erwerbstätigkeit angegeben werden. Ab Zeile 54 geht es darum, ob die Einkommenssteuer für das maßgebende Kalenderjahr bereits berechnet wurde oder ob der Einkommensteuerbescheid noch aussteht.
Sollte noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegen, muss eine Kopie der Einkommensteuererklärung an das BAföG-Amt geschickt werden ansonsten reicht der Bescheid aus dem betroffenen Jahr.
Zusätzlich muss angegeben werden wie die Einkommensteuer erhoben wurde und welches Finanzamt zuständig ist. Ebenfalls muss angegeben werden, wenn ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eingelegt wurde und dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
BAföG Formblatt 3: Seite 3
Auf Seite 3 des BAföG Formblatt 3 setzt sich das Thema der Seite 2 fort. Sollte beim Erklärenden keine Einkommensteuererklärung mehr durchgeführt werden, muss in Zeile 63 eingetragen werden, wie hoch die Bruttoeinnahmen waren und wie viel Steuern darauf gezahlt wurden.
Gibt es weitere Einkünfte aus Kapitalvermögen, das noch nicht im Einkommenssteuerbescheid enthalten ist, müssen die darauf gezahlten Steuern in Zeile 64 vermerkt werden. 450-Euro Jobs müssen ebenfalls angegeben werden.
Ab Zeile 67 auf dem BAföG Formblatt 3 geht es um Einnahmen die im Ausland erwirtschaftet wurden. Dabei muss angegeben werden in welchem Staat die Einnahmen entstanden sind, wie hoch sie waren und wie viel Steuern darauf gezahlt wurden. Alle Einnahmen, die aufgrund des Auslandstätigkeitserlasses nicht versteuert wurden, müssen in Zeile 69 angegeben werden.
Zeile 71 auf dem BAföG Formblatt 3 ist für alle wichtig, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben. Hier können die jährlichen Beiträge für die geförderte Altersvorsorge eingetragen werden. Ebenfalls um die Rente dreht es sich in Zeile 73. Sowohl Einkünfte aus der gesetzlichen Rente als auch aus privaten Rentenversicherungen müssen eingetragen werden.
Bezieht der Erklärende Unterhalt von einem früheren Partner oder einem Verwanden ersten Grades, muss die Jahressumme in Zeile 78 eingetragen werden.
Ab Zeile 80 geht es um Einkommen die unter die BAföG – Einkommensverordnung fallen. Dazu gehören Bezüge wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld. Sollten noch weiter Einnahmen bestehen, die nicht direkt auf dem BAföG Formblatt 3 genannt sind, können diese in Zeile 89 angegeben werden.
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BAföG Formblatt 3: Seite 4
Seite 4 des BAföG Formblatt 3 besteht eigentlich nur noch aus allgemeinen Erklärungen zum Antrag und der Verpflichtung, alle Änderungen der persönlichen Lebensumstände die die Angaben auf BAföG Formblatt 3 betreffen unverzüglich an das BAföG-Amt zu melden. Mit der Unterschrift des Erklärenden bestätigt er seine Angaben auf BAföG Formblatt 3.
Auf der unteren Hälfte des BAföG Formblatt 3 findet sich noch die Zusatzerklärung für Elternteile ohne Einkommen. Sollte deine Mutter oder dein Vater in dem betroffenen Kalenderjahr z. B. in einer Ausbildung befunden haben und keinerlei Einkommen oder Bezüge erhalten haben, reicht es, wenn dies in der Zusatzerklärung vermerkt wird. Ein zusätzliches BAföG Formblatt 3 ist dafür nicht notwendig.
Auch deine Eltern und dein Partner verpflichten sich mit der Unterschrift auf BAföG Formblatt 3, dass das BAföG-Amt Kontenabfragen und Abgleiche der Angaben bei den zuständigen Sozialleistungsträgern, dem Finanzamt und auch beim Arbeitgeber durchführen darf. Alle Angaben sollten also ordnungsgemäß und der Wahrheit entsprechend getätigt werden.
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