Das BAföG Formblatt 2 ist entscheidend für deinen BAföG Antrag. Deine Ausbildungsstätte bestätigt dir in BAföG Formblatt 2, dass du bei ihnen angemeldet bist und ab dem kommenden Semester oder Schuljahr bei ihnen Schüler, Student oder Praktikant bist und so berechtigt bist das entsprechende BAföG zu beziehen.
BAföG Formblatt 2
Das BAföG Formblatt 2 im Detail
Inhaltsverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Du brauchst dir beim BAföG Formblatt 2 keine Gedanken über den Bearbeitungsaufwand zu machen, weil dieses von der Hochschule ausgefüllt werden muss.
Anders sieht es jedoch mit den meisten anderen BAföG Formblättern und Formularen aus. Sind deine Angaben da fehlerhaft oder fehlen ganz, wird das BAföG Amt die Bearbeitung solange stoppen, bis diese Infos eingegangen sind.
Der BAföG Antragsassistenten kann dir dabei helfen komplexe und ausführliche Formulare in wenigen Klicks zu vervollständigen.
Das BAföG Formblatt 2 wird gebraucht, wenn du einen dieser Anträge stellen willst:
- BAföG Erstantrag
- BAföG Folgeantrag
- AuslandsBAföG
Alle weiteren Formblätter findest du selbstverständlich online im BAföG Antragsassistenten.
Folgende Angaben muss deine Universität im BAföG Formblatt 2 machen:
- Name und Adresse der Ausbildungsstätte oder Praktikumsstelle
- Art der Ausbildungsstätte
- ggf. der angestrebte Abschluss
Reiche dieses Formular so schnell wie möglich bei deiner Uni ein, damit du deinen BAföG Antrag online stellen kannst und so pünktlich dein BAföG zum Semesterstart erhältst.
Du bekommst es in deinem zuständigen BAföG Amt oder kannst es online direkt herunterladen. Hast du das Formular, sollte es so schnell wie möglich von der FH, Universität oder Hochschule ausgefüllt werden. Zögerst du das heraus, kann es gut sein, dass dein BAföG Bewilligungszeitraum nicht pünktlich zum Studienanfang losgeht.
Die nötigen Informationen werden von der Universität ausgefüllt, an der du dich immatrikuliert hast. Planst du eine bestimmte Hochschule zu besuchen, bist aber dort noch nicht eingeschrieben, wirst du den BAföG-Antrag noch nicht stellen können.
BAföG Formblatt 2: Seite 1
Auf Seite 1 des BAföG Formblatt 2 gibst du deinen Namen, dein Geburtsdatum, dein zuständiges BAföG Amt und deine Förderungsnummer an. In Zeile 6 und 7 musst du den Namen deiner Ausbildungsstätte oder deiner Praktikumsstelle und die dazugehörige Adresse eintragen.
BAföG Formblatt 2: Abschnitt A
Ab Zeile 8 bist du nicht mehr zuständig für das BAföG Formblatt 2. Besuchst du eine Schule ab der zehnten Klasse wird das in Abschnitt A des BAföG Formblatt 2 eingetragen. Hier wird festgehalten, um welche Schulart es sich handelt, ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wird und wenn eine Berufsausbildung Voraussetzung für den Besuch der Schule ist.
Es wird ebenfalls vermerkt, in welcher Jahrgangsstufe du beginnst, der Beginn der Ausbildung und das Ende der Ausbildung und der voraussichtliche Zeitpunkt der Abschlussprüfung. Wenn eine Abschlussprüfung stattfindet, wird festgehalten welcher Abschluss erworben wird.
Im letzten Abschnitt der Seite 1 des BAföG Formblatt 2 wird festgehalten, ob der Unterricht mehr als 20 Wochenstunden umfasst, wie viele Ferienwerktage es im Ausbildungsjahr gibt (nur bei privaten Ausbildungsstätten) und wie hoch mögliche Unterbringungskosten sind.
Deine Schule bestätigt ihre Angaben auf dem BAföG Formblatt 2 mit einem Stempel und der Unterschrift des Zuständigen und übergibt dir das BAföG Formblatt 2 für deinen BAföG-Antrag.
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BAföG Formblatt 2: Seite 2
Die Seite 2 des BAföG Formblatt 2 ist in drei Abschnitte unterteilt. In Abschnitt B muss sich deine Praktikumsstelle eintragen, Abschnitt C ist für höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen vorgesehen und in Abschnitt D tragen sich Fernlehrinstitute ein.
BAföG Formblatt 2: Abschnitt B
Dein Praktikumsbetrieb muss sich in Zeile 32 bis Zeile 38 des BAföG Formblatt 2 eintragen. Notwendig sind die fachliche Richtung des Praktikums, die Dauer und die Höhe der Vergütung. Sowohl die monetäre Vergütung als auch die Sachbezüge müssen angegeben werden.
Wenn du während eines Praktikums BAföG beziehen willst, kommt es auf verschieden Faktoren an. Einer der ausschlaggebendsten ist, ob es sich um Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt. Zum anderen ist die Frage, ob du das Praktikum vor oder während deines Studiums machst. Wenn das Praktikum vor deinem Studium stattfindet und du währenddessen BAföG beziehen willst, musst es sich um ein Pflichtpraktikum handeln. Leistet du es freiwillig und es hat keinen direkten Einfluss auf dein Studium, dann hast du während dieser Zeit keinen BAföG-Anspruch.
Während des laufenden Studiums sind sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika möglich. Bei einem freiwilligen Praktikum kommt es auf die Dauer des Praktikums an. Handelt es sich um eine Praktikum das du während der Vorlesungszeit in Vollzeit machst oder du sogar ein Urlaubssemester dafür nimmst, erlischt dein Anspruch auf BAföG. Nur wenn das Praktikum in den Semesterferien oder in Teilzeit stattfindet bist du weiterhin BAföG berechtigt.
Wenn du während deines Praktikums BAföG berechtigt bist, wird dein Praktikumsgehalt auf deinen BAföG-Satz angerechnet. Wie beim Nebenjob gilt hier der Freibetrag. Innerhalb des 12-monatigen Bewilligungszeitraums liegt dieser bei 4.880 Euro. Kommst du über diesen Wert wird dir das BAföG entsprechend gekürzt.
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BAföG Formblatt 2: Abschnitt C
Deine Hochschule, Akademie oder höhere Fachschule muss hier angeben, wann die Ersteinschreibung ist und wann das Studium beginnt, welche Fachrichtung du belegst und was deine Haupt- und Nebenfächer sind.
Ebenfalls muss festgehalten werden, ob du das Winter- oder Sommersemester du besuchst und um das wievielte Fachsemester es sich handelt. In Zeile 48 des BAföG Formblatt 2 wird angegeben welchen Studienabschluss du mit dieser Ausbildung erlangst.
Hochschulen müssen angeben, wenn du nur aufgrund einer vorläufigen Zulassung bei ihnen immatrikuliert bist – das passiert häufig bei Masterstudiengängen, wenn die Bachelornote noch nicht vorhanden ist – und ob das Studium in Vollzeit oder Teilzeit abgeleistet wird. Höhere Fachschulen und Akademien müssen zusätzlich auf dem BAföG Formblatt 2 angeben wie hoch die tatsächliche Wochenstundenzahl des Unterrichts ist und wie viele Ferienwerktage im Studium stattfinden.
Das BAföG Formblatt 2 kann auch durch eine Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule ersetzt werden.
Die Immatrikulationsbescheinigung muss nach den Richtlinien des § 9 BAföG erstellt sein und wird von vielen Hochschulen automatisch angeboten oder sogar zugeschickt.
BAföG Formblatt 2: Abschnitt D
Der letzte Teil des BAföG Formblatt 2 bezieht sich ausschließlich auf Fernlehrinstitute. Das Fernlehrinstitut muss angeben, wann der Kurs startet und wann der voraussichtliche Abschluss erfolgt.
Außerdem muss angegeben werden, ob der Auszubildende in den letzten sechs Monaten erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen hat, ob der Lehrgang länger als zwölf Monate dauert und in wie weit der Auszubildende zeitlich in Anspruch genommen wird.
Ebenfalls muss das Fernlehrinstitut auf dem BAföG Formblatt 2 angeben, ob es zu einem privaten Träger gehört oder zu einem öffentlich-rechtlichen Träger. Alle Angabe werden wie üblich mit der Unterschrift des Zuständigen und dem Stempel des Instituts bestätigt.
Alles zum AuslandsBAföG
Auch beim Antrag auf AuslandsBAföG brauchst du eine Bestätigung der Hochschule an der du studieren möchtest. Natürlich kannst du schlecht im nicht deutschsprachigen Ausland das BAföG Formblatt 2 vorlegen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dir deine ausländische Hochschule das deutsche BAföG Formblatt 2 ausfüllt ist relativ gering. Aus diesem Grund, findest du bei den für AuslandsBAföG zuständigen BAföG Ämtern das BAföG Formblatt 2 in den jeweiligen Landessprachen.
Eine Liste der zuständigen BAföG Ämter findest du in unserem Beitrag zum AuslandsBAföG. Zum AuslandsBAföG
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