BAföG Formblatt 1: Seite 2
Seite 2 des BAföG Formblatt 1 startet mit einer Angabe die nur Schüler abgeben müssen, aber auch nur unter gewissen Voraussetzungen. Bist du minderjährig und deine Eltern leben getrennt voneinander, musst du hier eintragen wer dein Sorgeberechtigter ist. Bist du bereits volljährig ist diese Angabe nur für dich interessant, wenn einer deiner Eltern vor deiner Volljährigkeit verstorben ist oder beide bereits vor deinem 18. Geburtstag getrennt voneinander gelebt haben.
Ab Zeile 43 auf BAföG Formblatt 1 musst du deine Kinder eintragen, solltest du welche haben. In diesem Bereich, musst du einen Beleg abliefern welche Schule oder Ausbildung das Kind besucht. Sollte dein Kind dabei schon ein Einnahmen haben, müssen diese angegeben und belegt werden.
Ab Zeile 51 des BAföG Formblatt 1 musst du angeben, ob und welche finanziellen Unterstützungen du bekommst. Dabei kann es sich um ein Stipendium handeln, eine Ausbildung bei der du Anwärterbezüge erhältst oder der Bezug von Hartz IV und ähnlichen Sozialleistungen. Solltest du solche Leistungen erhalten, musst du für jede einen Beleg einreichen in dem die Höhe und Dauer der Bezüge angegeben sind.
In der unteren Hälfte der Seite 2 des BAföG Formblatt 1 geht es darum, deine monatlich laufenden Kosten zu ermitteln. Dabei gibst du nähere Auskunft über deine Wohnsituation während der Ausbildung. Solltest du nicht bei deinen Eltern wohnen, musst du als Beleg einen Mietvertrag oder ähnliches abgeben. Bist du Schüler auf einer der folgenden Schulen:
- weiterführende allgemeinbildende Schule
- Fachoberschule, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Berufsfachschule oder Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern ihr Bildungsgang weniger als zwei Jahre dauert oder nicht zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt
Musst du begründen, weshalb du nicht bei deinen Eltern lebst. Dies kann zum Beispiel ein zu langer Weg zur Ausbildungsstätte sein.