BAföG Anspruch

So hast du Anspruch auf BAföG

Wer BAföG Anspruch hat, hängt von der Art der angestrebten Ausbildung ab und wie er von zu Hause aus mit finanziellen Mitteln ausgestattet ist. Da das BAföG ursprünglich eingeführt wurde, um Studenten aus einkommensschwächeren Familien zu unterstützen, kommt es auch darauf an, ob es sich deine Eltern leisten können, dich bei deiner Ausbildung finanziell zu unterstützen.

In diesem Beitrag sagen wir dir, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um BAföG Anspruch zu haben und erklären dir außerdem die Ausnahmen zu diesen Regelungen.

Häufig gestellte Fragen

Der BAföG Anspruch wird durch klare Voraussetzungen definiert:

  • Ausbildungsziel (z.B. Bachelor-Abschluss)
  • Staatsangehörigkeit des Antragstellers
  • Alter des Antragstellers (bis zum 30. Lebensjahr)
  • Finanzielle Situation

Wenn du den BAföG Antragsassistenten nutzt, wird basierend auf deinen Angaben errechnet, wie viel BAföG dir zu stehen würde.

Prinzipiell gibt es die Möglichkeit, dass du in deiner zweiten Ausbildung gefördert wirst.  Auch da gibt es jedoch Voraussetzungen, die ganz klar deinen BAföG Anspruch definieren und festlegen. Der online BAföG Antragsassistent kann dir nicht nur helfen den eigentlichen Antrag korrekt zu stellen, sondern  kontrolliert vorab, ob du überhaupt einen BAföG Anspruch bei deiner Zweitausbildung hast.

In den meisten Fällen wird das Vermögen und das Einkommen der Eltern  kontrolliert, wenn es um die Überprüfung deines BAföG Anspruchs geht. Das ist für viele ein Problem und kann den individuellen BAföG Anspruch senken oder gänzlich dazu führen, dass du keine Unterstützung erhältst. Du kannst aber deinen BAföG Anspruch online prüfen und sehen, ob und wie viel du, trotz des Einkommens deiner Eltern, erhalten würdest.

Es ist nie möglich den festgesetzten BAföG Höchstsatz zu steigern, egal wie groß dein Bedarf ist. Aber der BAföG Anspruch ist genauso wie die konkrete Summe der Unterstützung ganz individuell.  Geprüft wird deine finanzielle Situation und die deiner Eltern.

Besitzt du ein Sparbuch solltest du dich davor hüten es kurz vor dem BAföG Antrag aufzulösen, um bessere Chancen beim BAföG Anspruch zu haben. Sowas könnte dazu führen, dass bei gründlicher Prüfung du ziemliche Probleme mit dem  BAföG Amt bekommst!

Autos, Sparbücher und Immobilien sind alles Dinge die als BAföG Vermögen zählen und auch geprüft werden, wenn es um deinen BAföG Anspruch geht. Doch auch hier gibt es Freibeträge, z.B. beim Wert deines Sparbuches, die dafür sorgen, dass du gewisse Summen haben „darfst“.

Während der BAföG Anspruch das Einkommen deiner Eltern prüft, bleibt ihr Vermögen unangetastet. Sprich die Anzahl und der Wert der Autos der Eltern ist irrelevant für dein BAföG.

Ausschlaggebende Faktoren

Der BAföG Anspruch ist von zwei grundlegenden Faktoren abhängig, nämlich von der Art der Ausbildung und deinen persönlichen Voraussetzungen. Studierende und Schüler haben beispielsweise keinen Anspruch, wenn sie eine Teilzeit-Ausbildung besuchen. Das bedeutet für Studenten, dass sie in einem Semester mindestens 30 ECTS-Punkte sammeln müssen und bei Schülern, dass ihre Ausbildung mindestens 40 Wochenstunden beträgt, wovon mindestens 20 Wochenstunden auf den Unterricht entfallen müssen.

Beim Besuch dieser Ausbildungseinrichtungen, hast du BAföG Anspruch:

Relevante Ausbildungsstätte beim BAföG AnspruchBAföG Anspruch, wenn:
Universität• Vollzeit
Fachhochschule und Akademien• Vollzeit
Berufsaufbauschulen• Vollzeit
Berufsfachschulen• keine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung ist
• du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst
• Vollzeit
Berufsfachschulklassen & Fachschulklassen• Keine abgeschlossen Berufsausbildung Voraussetzung ist
• innerhalb von zwei Jahren ein berufsqualifizierender Abschluss vermitteln wird
Fach- und Fachoberschulklassen• eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung für den Besuch ist
• du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst
Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs• zeitweise eine Vollzeitausbildung gewährt ist
Weiterführende allgemeinbildende Schulen• mindestens die 10. Klasse besucht wird
• du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst

Persönliche Voraussetzung

Die persönlichen Voraussetzungen für BAföG Anspruch, können sich grob in drei Punkte unterteilen lassen:

1. Die Einhaltung des Ausbildungsziels

2. Die Staatsangehörigkeit des Antragstellers

3. Das Alter des Antragstellers

1. Einhaltung des Ausbildungsziels

Du hast nur dauerhaften BAföG Anspruch, wenn du deine Ausbildung mit dem nötigen Ernst verfolgst. Das heißt, du musst nachweisen, dass du deine Schule oder Studium in der vorgegebenen Zeit erfolgreich abschließen kannst.

Bei Schülern bedeutet das, dass du den Unterricht regelmäßig besuchst, mögliche Zwischenprüfungen bestehst und notwendige Praktika oder ähnliches ablegst. Solltest du beispielsweise zu viele Fehltage haben, wird deine Schule dies an das zuständige BAföG Amt weiterleiten welches prüft, ob dein BAföG Anspruch weiterhin Bestand hat.

Studierende müssen zu Beginn des fünften Fachsemester mit dem BAföG Leistungsnachweis belegen, dass sie ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit beenden können. Ob du die nötigen Leistungen erbracht hat liegt im Ermessen deiner Hochschule, die den BAföG Leistungsnachweis ausfüllt und meistens direkt an das BAföG Amt weiterleitet.

2. Staatsangehörigkeit beim BAföG Anspruch

Hast du die deutsche Staatsangehörigkeit, hast du automatisch die Möglichkeit deinen BAföG Anspruch geltend zu machen. Besitzt du keine deutsche Staatsangehörigkeit ist das aber auch kein automatisches Ausschlusskriterium vom BAföG.

Wenn du eine Bleibeperspektive in Deutschland hast, EU-Bürger bist oder eine Niederlassungserlaubnis hast, besitzt du auch Anspruch auf BAföG. Da die Regelung in diesem Fall allerdings sehr komplex ist, ist es ratsam frühzeitig mit dem BAföG Amt Kontakt aufzunehmen und den Sachverhalt genau zu klären.

3. Alter des Antragstellers

Generell gilt der BAföG Anspruch bis zum 30. Lebensjahr, solltest du ein Masterstudium beginnen bis zum 35. Lebensjahr. Abgesehen von der Sonderregelung für das Master-BAföG, ist ein BAföG Anspruch nach dem 30. Lebensjahr sehr selten.

Ein BAföG Anspruch über das 30. Lebensjahr hinaus ist nur möglich, wenn du das Fachabi oder Abitur über den zweiten Bildungsweg erlangt hast und deshalb das 30. Lebensjahr überschritten hast. In diesem Fall musst du das Studium unmittelbar nach dem Erhalt der Hochschulreife beginnen, ansonsten verfällt der Anspruch auf BAföG wieder.

Hast du die Hochschulzugangsberechtigung aufgrund deiner beruflichen Qualifikation, ist ebenfalls eine BAföG Anspruch nach dem 30. Lebensjahr für ein Bachelorstudium möglich.

Neben diesen ausbildungsbedingten Gründen, können auch familiäre oder persönliche Gründe für einen BAföG Anspruch nach dem 30. Lebensjahr sorgen. Solltest du dein Studium verspätet aufnehmen, sind folgende Gründe legitim und werden vom BAföG Amt anerkannt:

  • Erkrankung und/oder Behinderung
  • Schwangerschaft
  • Betreuung behinderter Kinder
  • Betreuung hilfebedürftiger Kinder
  • Kindeserziehung bei Kindern bis 10 Jahren
  • Mindestens acht Jahre Dienstzeit bei der Bundeswehr oder Bundespolizei, wenn der Dienst vor dem 23. Lebensjahr begonnen wurde
  • Auswahlverfahren nicht beim 1. Versuch bestanden

BAföG-Antrag online stellen

Erfüllst du die BAföG-Voraussetzungen kannst du jeder Zeit einen BAföG-Antrag stellen. Dies geht mittlerweile auch ganz einfach online mithilfe eines Antragsassistenten der dich beim Ausfüllen der BAföG-Formulare unterstütz und dir Schritt-für-Schritt erklärt wohin die Informationen müssen.

So bist um einiges schneller beim Ausfüllen deines Antrages als mit dem klassischen Formularen und auch das BAföG-Amt wird mit deinem BAföG-Antrag schneller durch sein, da deine Angaben schon während der Eingabe vom Antragsassistenten auf Vollständigkeit geprüft werden.

Anbieter

BAföG Folgeantrag online Anbieter

Dauer

Nur 30 Min.

Kundenbewertung

4.2 ★★★★★

Anspruch bei Zweitausbildung

BAföG Anspruch hast du nur für eine förderungsfähige Ausbildung. Das bedeutet, wenn du bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast diese förderungsfähig war, kannst du kein BAföG beziehen. Dabei ist es auch egal, ob du bei deiner ersten Ausbildung BAföG beantragt hast oder nicht, allein das du BAföG dafür beantragen hättest können, reicht aus.

Natürlich gibt es auch in diesem Fall wieder einige Ausnahmen von der Regel.

AusbildungTrotzdem BAföG Anspruch, da:
Erste Ausbildung war eine betriebliche AusbildungDa eine betriebliche Lehre nicht mit BAföG gefördert werden kann, bleibt dein BAföG Anspruch für eine spätere Ausbildung erhalten.
Masterstudium nach dem BachelorDa ein Bachelorstudium in den meisten Fällen notwendig ist, um ein Masterstudium zu beginnen, bleibt der BAföG Anspruch erhalten.
Die Erstausbildung ermöglicht die zweite AusbildungDu hast dein Abitur z. B. an einem Kolleg nachgeholt und so erst die Möglichkeit erhalten, um zu studieren.
Zweitstudium ist unbedingt notwendig für das gewünschte BerufszielIst sehr selten der Fall, da das erreichen deines Berufswunsch wirklich auf keinem anderen Weg möglich sein darf.
Erstausbildung auf einer BerufsfachschuleHast du deine erste Ausbildung auf einer Berufsfachschule abgeschlossen deren Besuch keine vorherige Ausbildung vorausgesetzt hat, hast du für eine nachfolgende Ausbildung immer noch BAföG Anspruch.

BAföG Anspruch bei der beruflichen Fortbildung

Zwar wird gerne vom Meister BAföG oder Aufstiegs-BAföG gesprochen doch wenn es sich um den BAföG Anspruch dreht, unterscheidet sich diese Art der Ausbildungsfinanzierung deutlich vom BAföG für Schüler und Studenten.

Beim Meister BAföG ist der BAföG Anspruch nur abhängig von der Art der Fortbildungsmaßnahme. Das Alter und das erfolgreiche besuchen der Weiterbildung spielt bei in diesem Fall keine Rolle.

Das liegt auch daran, dass die Finanzierung des Meister BAföGs anders aufgebaut ist und davon ausgegangen wird, dass es Personen in Anspruch nehmen die bereits einige Jahre Berufserfahrung haben und somit auch schon älter sind.

Elternunabhängiges BAföG

Der BAföG Anspruch ist immer auch abhängig von dem Einkommen deiner Eltern. Ihr monatliches Einkommen wird mit deinem BAföG Anspruch verrechnet, deshalb ist es immer gut zu wissen, ob man berechtigt ist elternunabhängiges BAföG zu beziehen. So werden nämlich nur dein Vermögen und dein jährliches Einkommen bei der Bestimmung deines BAföG Satzes herangezogen.

Der Anspruch auf elternunabhängiges BAföG ist möglich, wenn einer der folgenden sieben Punkte auf die zutrifft:

  • BAföG Anspruch ab dem 30. Lebensjahr
  • Vollwaise
  • Aufenthaltsort der Eltern ist unbekannt
  • Erwerb der allgemeinen Hochschulreife über den zweiten Bildungsweg
  • Studium bei vorheriger Ausbildung und Erwerbstätigkeit
  • Studium bei vorheriger Erwerbstätigkeit von mindestens fünf Jahren
  • Persönliche Sonderfälle

Eine ausführliche Erklärung zu diesen Punkten findest du in unserem Beitrag zum elternunabhängigen BAföG.

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