3. Alter des Antragstellers
Generell gilt der BAföG Anspruch bis zum 30. Lebensjahr, solltest du ein Masterstudium beginnen bis zum 35. Lebensjahr. Abgesehen von der Sonderregelung für das Master-BAföG, ist ein BAföG Anspruch nach dem 30. Lebensjahr sehr selten.
Ein BAföG Anspruch über das 30. Lebensjahr hinaus ist nur möglich, wenn du das Fachabi oder Abitur über den zweiten Bildungsweg erlangt hast und deshalb das 30. Lebensjahr überschritten hast. In diesem Fall musst du das Studium unmittelbar nach dem Erhalt der Hochschulreife beginnen, ansonsten verfällt der Anspruch auf BAföG wieder.
Hast du die Hochschulzugangsberechtigung aufgrund deiner beruflichen Qualifikation, ist ebenfalls eine BAföG Anspruch nach dem 30. Lebensjahr für ein Bachelorstudium möglich.
Neben diesen ausbildungsbedingten Gründen, können auch familiäre oder persönliche Gründe für einen BAföG Anspruch nach dem 30. Lebensjahr sorgen. Solltest du dein Studium verspätet aufnehmen, sind folgende Gründe legitim und werden vom BAföG Amt anerkannt:
- Erkrankung und/oder Behinderung
- Schwangerschaft
- Betreuung behinderter Kinder
- Betreuung hilfebedürftiger Kinder
- Kindeserziehung bei Kindern bis 10 Jahren
- Mindestens acht Jahre Dienstzeit bei der Bundeswehr oder Bundespolizei, wenn der Dienst vor dem 23. Lebensjahr begonnen wurde
- Auswahlverfahren nicht beim 1. Versuch bestanden