BAföG Amt Hamburg Zuständigkeit
Grundsätzlich deckt ein BAföG-Amt meist verschiedene BAföG-Arten ab. Dies heißt konkret: Ein BAföG Amt ist zum einen zuständig für die BAföG-Anträge des entsprechenden Bezugsgebiets, oft aber auch für ein oder mehrere Länder, wenn es um die Beantragung von AuslandsBAföG geht. Im Falle des BAföG Amts Hamburg sieht dies wie folgt aus:
BAföG Amt Hamburg für StudentenBAföG:
Einen BAföG Antrag beim BAföG Amt in Hamburg musst du stellen, wenn du an folgenden Universitäten in Hamburg studierst oder studieren möchtest:
Deine Universität ist dabei? Dann heißt dass, du solltest weiter herausfinden, wohin im BAföG Amt Hamburg du dich genau wenden solltest.
BAföG Amt Hamburg für AuslandsBAföG:
Zusätzlich ist das BAföG Amt Hamburg auch zuständig, wenn du ein Auslandssemester in den USA machen willst. Dabei ist es also egal, wo in Deutschland du schon vorher studiert hast, sondern für deinen AuslandsBAföG-Antrag zählt lediglich das Zielland, in dem du dein Auslandssemester absolvieren möchtest.
Wenn du also ein Auslandssemester in den USA machen willst und dort auch BAföG beziehen möchtest, dann musst du deinen BAföG Antrag im BAföG Amt Hamburg einreichen.