Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellt sicher, dass du auch dann studieren kannst, wenn deine Eltern nicht so viel Geld verdienen. Dann unterstützt dich der Staat bei der Finanzierung deines Studiums. Da die eine Hälfte des BAföG ein Zuschuss ist, brauchst du nach deinem Studienende nur die Hälfte zurückzuzahlen, die der zinslose Kredit darstellt.
Die BAföG-Rückzahlung ist auf maximal 10.000 Euro beschränkt und beginnt erst, wenn du einen Job hast, in dem du ausreichend viel verdienst. Auch die Ratenhöhe der Rückzahlung ist von der Einkommenshöhe abhängig. Wie viel BAföG du tatsächlich bekommst, hängt in der Regel davon ab, wie viel deine Eltern verdienen. Wenn du dein Studium mit Hilfe des BAföG finanzieren möchtest, musst du beim BAföG Amt Essen einen Antrag einreichen.
Wird der BAföG-Antrag vom BAföG Amt Essen bewilligt, bekommst du normalerweise monatlich für ein Jahr lang BAföG auf dein Konto überwiesen. Willst du anschließend weiter BAföG vom BAföG Amt Essen beziehen, musst du den Antrag erneut ausfüllen und ihn beim BAföG Amt Essen einreichen. Damit du deinen BAföG Antrag vollständig beim BAföG Amt Essen einreichen kannst, unterstützen wir dich.