Beitrag zum Lebensunterhalt
Die Höhe des Beitrags zum Lebensunterhalt ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers und kann nur beantragt werden, wenn du an einer Vollzeitmaßnahme teilnimmst. Dieser Beitrag ist unabhängig von den Kosten deiner Fortbildung und soll dir in erster Linie dabei helfen, dich völlig auf deine Fortbildung zu konzentrieren.
Wie viel du bekommst hängt neben dem Einkommen auch von deinem Familienstand ab. Hier siehst du den Beitrag zum Lebensunterhalt durch das Aufstiegs-BAföG im Überblick:
Single: maximal 768 Euro
Antragsteller & Ehepartner: 768 € + 235 € = 1.021 Euro
Verheiratet und ein Kind: max. 768 € + 235 € + 235 € = 1.238 Euro
Verheiratet mit zwei Kindern: max. 768 € + 235 € + 235 € + 235 € = 1.473 Euro
Wenn du alleinstehend bist, kannst du maximal einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 768 Euro erhalten. Der Beitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf, dem Wohnbedarf, einem Erhöhungsbeitrag und ggf. Zuschlägen für die Kranken- und Pflegeversicherung
Der errechnete Satz inklusive des Erhöhungsbeitrags für deinen Ehepartner wird nach dem Abzug des Pauschbetrags von 103 Euro zu 50 Prozent bezuschusst. Der Erhöhungsbeitrag pro Kind wird zu 55 Prozent bezuschusst. Der restliche Beitrag bis zum errechneten Beitrag zum Lebensunterhalt wird über das Darlehen der KfW finanziert.
D. h. einen Teil dieser Beiträge musst du tatsächlich, wie beim eigentlichen Aufstiegs-BAföG, nicht zurückzahlen!
So setzt sich die Förderung zusammen | Antragsteller alleine | Antragsteller und ein Kind | Antragsteller, Ehepartner und ein Kind | Antragsteller, Ehepartner plus zwei Kinder |
Pflegebedarf | 15 Euro | 15 Euro | 15 Euro | 15 Euro |
Grundbedarf | 372 Euro | 607 Euro | 842 Euro | 1077 Euro |
Wohnbedarf | 250 Euro | 250 Euro | 250 Euro | 250 Euro |
Krankenversicherung | 71 Euro | 71 Euro | 71 Euro | 71 Euro |
Erhöhung Antragssteller | 60 Euro | 60 Euro | 60 Euro | 60 Euro |
Insgesamt | 768 Euro monatlich! | 1003 Euro jeden Monat! | monatlich 1238 Euro! | jeden Monat bis zu 1473 Euro |