BAföG erhalten und BAföG zurückzahlen sind wie ein Ying und Yang. Du bekommst zwar Förderung vom Staat, musst diese aber irgendwann auch wieder zurückzahlen. Viele Studenten schreckt dies ab überhaupt einen BAföG-Antrag zu stellen. Ganz so schlimm, wie es jetzt klingt, ist die BAföG Rückzahlung aber gar nicht und du musst nicht befürchten, nach dem Studium vor einem horrenden Berg an Schulden zu sitzen. Hier erklären wir dir, wen die BAföG Rückzahlung überhaupt betrifft, wie viel man vom BAföG zurückzahlen muss und ab wann und welche Regelungen und Ausnahmen es rund um die BAföG Rückzahlung noch gibt.
BAföG Rückzahlung
BAföG zurückzahlen – alles was du dazu wissen musst
Inhaltsverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Du musst dein BAföG zurück zahlen, wenn du mal folgende Anträge gestellt und bewilligt bekommen hast:
- Studenten-BAföG
- Meister-BAföG
- Elternunabhängiges BAföG
- AuslandsBAföG
Wie viel du tatsächlich zurück zahlen musst, kommt auf die Höhe deiner Förderung an.
Hast du deinen BAföG Antrag online gestellt, kannst du dich erst einmal zurück lehnen und die Förderung, für die Länge deiner Regelstudienzeit, in Ruhe erhalten. Hast du dein Studium beendet, musst du dir keine Sorgen machen, dass das BAföG Amt die BAföG Rückzahlung sofort fordert. Die erste Rate wird nämlich 5 Jahre nach deinem Studium fällig und auch nur, wenn es dir finanziell möglich ist.
Du brauchst dir keine großen Sorgen um die BAföG Rückzahlung zu machen, denn egal wie viel du laut dem digitalen BAföG Antragsassistenten und schlussendlich vom BAföG Amt bekommst, die maximale Rückzahlungssumme bleibt gleich.
Denn selbst wenn du immer den BAföG Höchstsatz bekommen hast, musst du maximal 10.000 Euro als Student zurück zahlen.
Das BAföG Amt passt die Raten an deinen Verdienst nach dem Studium an. Hast du gerade keine Arbeitsstelle oder verdienst du sehr wenig, wird auch das vom BAföG Amt berücksichtigt.
Du kannst entweder monatliche Raten vereinbaren oder quartalsweise die BAföG Rückzahlung durchführen. In der Regel sind es 315€ im Quartal.
Dies BAföG Rückzahlung muss innerhalb von 20 Jahren erfolgen, durch eine Freistellung ergibt sich eine maximale Verlängerung um weitere 10 Jahre beim Studenten-BAföG. Wie du siehst, ist BAföG eine tolle Möglichkeit, um dir eine finanzielle Sicherheit während des Studiums zu schaffen und du hast sehr viel Zeit, um die BAföG Rückzahlung zu tätigen!
Du kannst von der BAföG Rückzahlung (teilweise) freigestellt werden, wenn das monatliche Einkommen nicht für die Rückzahlung reicht. Du musst aber so oder so nur maximal 10.000 Euro zurück zahlen, wenn du den BAföG Höchstsatz erhalten hast.
Bist du in der Lage den angefallen Betrag sofort (5 Jahre nach deinem Studium) zu zahlen, kannst du bis zu 50% sparen und zahlst ca. 5000 Euro.
Regelung für BAföG-Arten
Im Gesetz ist ganz klar geregelt, wer BAföG zurückzahlen muss. Dies ist vor allem abhängig von der besuchten Ausbildungsstätte und damit verbunden auch welche Art von BAföG du erhalten hast, denn dabei ist geregelt ob BAföG als Darlehen oder als Zuschuss gewährt wurde. Es gelten verschiedene Regelungen zur BAföG Rückzahlung für
Höhe der Rückzahlung
Grundsätzlich teilen sich die durch Studenten-BAföG geleisteten Zahlungen 50 % zu 50 % auf in einen Zuschuss, den du zu deiner Ausbildung bekommst und ein Darlehen, das dir gewährt wird. Dabei gilt:
Die BAföG Rückzahlung betrifft nur die erhaltenen Leistungen als Darlehen. Dies entspricht also ungefähr 50 % der gesamten erhaltenen Leistungen. Maximal musst du dabei 10 000 € vom BAföG zurückzahlen. Das heißt, hast du Leistungen bekommen, bei denen 50 % über den 10 000 € liegen, musst du trotzdem nicht mehr BAföG zurückzahlen, denn das ist der Höchstsatz und alles darüber gilt dann als zusätzlicher Zuschuss.
Weniger BAföG Rückzahlung ist aber natürlich immer möglich! Das ist abhängig von den von dir empfangenen Leistungen. Auf den ersten Blick mag das viel erscheinen, aber du musst auch bedenken, dass du bei anderen Studienfinanzierungsmöglichkeiten, wie z. B. einem Studienkredit, die kompletten Leistungen zurückzahlen musst. Mit dem BAföG bekommst du 50 % von vornherein bei der BAföG Rückzahlung geschenkt.
Auch wenn du dein Studium abgebrochen hast, musst du das BAföG zurückzahlen, dann entsprechend der Höhe der bis dato erhaltenen Darlehensleistungen.
Wichtig ist auch zu wissen, dass bei der BAföG Rückzahlung keine Zinsen anfallen, d. h. du zahlst wirklich nur den Darlehensteil zurück, den du auch bekommen hast.
BAföG Rückzahlung in Raten oder Gesamt?
Zumeist werden bei der BAföG Rückzahlung verschiedene Modelle angeboten:
- Raten von 315 € (vierteljährlich, Voraus)
- Gesamte BAföG Rückzahlung mit 50 % Nachlass
Die meisten entscheiden sich für eine Ratenzahlung. Alternativ kannst du BAföG auch auf einmal als BAföG Rückzahlung tätigen, was völlig dir überlassen bleibt. Sollte es dir aber möglich sein, die BAföG Rückzahlung komplett oder zu einem großen Teil auf einmal zu leisten, kann hier ein Teilerlass von bis zu 50 % erfolgen.
Wenn du wegen der BAföG Rückzahlung kontaktiert wirst, wird dir hier auch die Möglichkeit zur einmaligen Gesamtrückzahlung deiner BAföG-Schulden angeboten. Du musst dann beim Bundesverwaltungsamt einen Antrag auf (Teil-)Erlass deiner BAföG Rückzahlung stellen. BAföG vorzeitig zurückzahlen bringt aber wiederum keine Vorteile. Besser ist also, schon während des Studiums an die Zeit nach BAföG und die BAföG Rückzahlung zu denken und die monatliche Rate für die BAföG Rückzahlung mit in deine Ausgaben zu kalkulieren.
BAföG-Antrag online stellen
Wenn du erst noch BAföG beantragen musst, kannst du das ganz einfach und schnell mit einem BAföG-Antragsassistenten erledigen. Dieser führt dich durch den gesamten BAföG-Antrag und erläutert dir, welche Angaben du unbedingt eintragen musst, um erfolgreich BAföG zu beantragen.
Mit der Schritt-für-Schritt-Anleitung sparst du dir viele Nerven und vor allem Zeit, die du sonst dafür brauchen würdest, um durch das Amtsdeutsch der BAföG-Formulare durchzublicken. Ist dein BAföG-Antrag bereits bei der ersten Abgabe korrekt und vollständig ausgefüllt, reduziert sich auch die Bearbeitungszeit beim BAföG-Amt und du erhältst deinen Bescheid zügiger.
Beginn der Rückzahlung
Die BAföG Rückzahlung beginnt beim Studenten-BAföG fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer.
Das heißt also, egal ob du danach noch ein Masterstudium absolviert hast oder nicht, die BAföG Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Abschluss der Regelstudienzeit deines Bachelorstudiums. Dabei geht es also nicht um das tatsächliche Ende deines Studiums, sondern für die BAföG Rückzahlung wird von der Regelstudienzeit deines Studiums ausgegangen.
Ablauf der BAföG Rückzahlung
Zuständig für die BAföG Rückzahlung ist das Bundesverwaltungsamt in Köln (nicht das für dich zuständige BAföG-Amt). Dieses kontaktiert dich in der Regel ein halbes Jahr vor Beginn der BAföG Rückzahlung mit entsprechenden Informationen.
Deswegen ist es wichtig, dass hier immer deine aktuellen Daten zu Wohnort und Familienname vorliegen – auch nach Ende der BAföG Leistungen und bei Anfang der BAföG Rückzahlung, denn nur so können sie dich kontaktieren.
Andernfalls wird dir eine Bearbeitungsgebühr angerechnet, die erhoben wird, wenn dein aktueller Wohnort erst ermittelt werden muss. Dieses Geld kannst du dir natürlich einfach sparen, wenn du deine Angaben bei jedem Umzug aktualisierst – das geht übrigens auch ganz einfach online.
Anschließend wird dir genau erklärt, in welcher Höhe, welchen Abständen und wohin du BAföG zurückzahlen musst.
Dauer der BAföG Rückzahlung
Deine BAföG Rückzahlung vom Studenten-BAföG musst du vollumfänglich innerhalb von 20 Jahren geleistet haben. Diese Frist kann man z. B. durch eine Freistellung* maximal um zehn Jahre verlängern.
Dabei werden die Raten so angepasst, dass du bis zum Ablauf der 20 Jahre, oder 30 Jahre mit entsprechender Freistellung, deine kompletten BAföG-Schulden zurückzahlen kannst.
Solltest du den Höchstsatz von 10.000 € zurückzahlen müssen, bist du aber bei monatlichen Raten von 105 € beim der BAföG Rückzahlung deutlich früher schuldenfrei, nämlich schon nach knapp acht Jahren.
Kannst du aufgrund deiner Einkommenssituation nur niedrige Raten zurückleisten, verlängert sich der Zeitraum der BAföG Rückzahlung natürlich entsprechend.
*Freistellung von der BAföG Rückzahlung
Grundsätzlich ist es möglich, sich ein Jahr von der BAföG Rückzahlung freistellen zu lassen. Dies ist vor allem relevant, wenn man Aufgrund von derzeitigen Einkommensverhältnissen nicht in der Lage ist, die BAföG Rückzahlung in Höhe der festgesetzten Raten zu leisten.
Um eine Freistellung von der BAföG Rückzahlung zu erwirken, kann man auf der Webseite des Bundesverwaltungsamt einen entsprechenden Antrag einreichen.
Im Rahmen dieses Freistellungsantrags müssen dann entsprechende Einkommensnachweise erfolgen, dass du gerade finanziell nicht in der Lage bist die BAföG Rückzahlung zu tätigen. Die Freistellung kann dabei ganz oder teilweise erfolgen.
Ob du in der Lage bist die BAföG Rückzahlung zu leisten oder ob dir eine Freistellung von dieser Rückzahlung gewährt wird, hängt von deinem Nettoabkommen ab. (Dein Vermögen wird dabei nicht berücksichtigt.)
Dabei wird dir für die Lebenserhaltung ein Freibetrag von 1.145 € gewährt. Zusätzlich werden Freibeträge gewährt für deinen Ehe- oder Lebenspartner (570 €) sowie für jedes deiner Kinder (520 €). Nun folgt eine ganz einfache Rechnung:
Nettoeinkommen – Freibetrag = x < Monatsrate
→ Du hast Anspruch auf (Teil-)Freistellung, da du deine Monatsrate von 105 € nicht mehr leisten kannst, wenn man die Lebenshaltungskosten, sprich den Freibetrag, für dich und deine Familie berücksichtigt. Deine neue Rate wird dann entsprechend deinem Monatseinkommen abzüglich deines Freibetrags angepasst. Das heißt also sollte die Differenz zwischen Monatseinkommen und Freibetrag beispielsweise bei 37 € liegen, beläuft sich die neue Rate auf 35 € (hier werden 5er Schritte vorgenommen). Bei einer Stundung entfällt die BAföG Rückzahlung für ein Jahr komplett.
Nettoeinkommen – Freibetrag =x > Monatsrate
→ Kein Anspruch auf Freistellung, da du genügend Geld übrig hast, um deine Schulden im Rahmen der BAföG Rückzahlung entsprechend der Monatsrate zu begleichen.
Sollte dein Antrag auf Freistellung genehmigt werden, bedeutet das, dass du i. d. R. für die Dauer von einem Jahr keine oder nur teilweise BAföG zurückzahlen musst. Dabei werden dir aber keine Schulden erlassen, sondern die BAföG Rückzahlung lediglich verzögert. Sollten sich deine Einkommensverhältnisse dann innerhalb dieses Zeitraums ändern, bist du verpflichtet, dies sofort zu melden. Nach Ablauf des Freistellungsjahrs musst du einen neuen Antrag stellen, wenn sich an deinen Einkommensverhältnissen nichts geändert hat. Rückwirkend kann eine Freistellung von der BAföG Rückzahlung für bis zu vier Monate geltend gemacht werden. Eine Freistellung ist aber allgemein nur für maximal zehn Jahre möglich.
Solltest du nach Ablauf der Frist von 30 Jahren immer noch nicht in der Lage sein, die BAföG Rückzahlung komplett zu leisten, kannst du einen Härtefallantrag stellen (das kennst du vielleicht schon aus dem Studium). Im Anschluss wird dann entschieden, ob dir im Rahmen der BAföG Rückzahlung eine weitere Freistellung gewährt wird oder ob dir diese Schulden komplett erlassen werden.
Beispiele
Wir haben dir hier verschiedene Beispiele zusammen gestellt um dir besser zeigen zu können, wie eine BAföG Rückzahlung ab laufen kann.
BAföG Höchstsatz | 537€/Monat |
Erhaltene BAföG-Leistungen (Regelstudienzeit 3 Jahre) | 19.332€ |
Darlehensanteil (50%) | 268,5€/Monat |
BAFöG Rückzahlung Bachelor (Regelstudienzeit 3 Jahre) | 9.666€ |
BAföG Zuschuss insgesamt | 9.666€ |
Zu leistende BAföG-Rückzahlung davon | 9.666€ (unter 10.000€ Höchstsatz) |
Damit zusätzlicher Zuschuss | - |
Ratenzahlung | 105€/monatl. |
Dauer BAföG Rückzahlung | 7,67 Jahre |
BAföG Höchstsatz | 735€/Monat |
Erhaltene BAföG-Leistungen (Bachelorstudium & Masterstudium insg. 5 Jahre) | 44.100€ |
Darlehensanteil (50%) | 367,5€/Monat |
BAföG Rückzahlung Bachelor (Regelstudienzeit 3 Jahre) | 13.230€ |
BAföG Rückzahlung Master (2 Jahre) | 8.820€ |
BAföG Rückzahlung Studium gesamt (5 Jahre) | 22.050€ |
Zu leistende BAföG-Rückzahlung davon | 10.000€ Höchstsatz |
Damit zusätzlicher Zuschuss | 12.050€ |
BAföG Zuschuss insgesamt | 34.100€ |
Ratenzahlung | 105€/monatl. |
Dauer BAföG Rückzahlung | 7,94 Jahre |
Bei diesem Beispiel kommt dir die Maximalgrenze von 10.000 € zu Gute, denn so sparst du dir einen großen Betrag im Rahmen des BAföG zurückzahlen zu müssen. Konkret schenkt dir der Staat noch einmal über 50 %.
BAföG Höchstsatz | 735€/Monat |
Darlehensanteil (50%) | 368€/Monat |
BAföG Rückzahlung Bachelor (Regelstudienzeit 3 Jahre) | 13.248€ |
BAföG Rückzahlung Master (2 Jahre) | 8.832€ |
BAföG Rückzahlung Studium gesamt (5 Jahre) | 22.080€ |
Zu leistende BAföG-Rückzahlung davon | 10.000€ Höchstsatz |
Damit zusätzlicher Zuschuss | 12.080€ |
BAföG Zuschuss insgesamt | 34.160€ |
Ratenzahlung | 105€/monatl. |
(Teil-)Freistellung 1 Jahr | 35€/monatl. |
Dauer BAföG Rückzahlung | 8,6 Jahre |
Wenn du zum Beispiel gerade 5 Jahre nach deinem Bachelorstudium (Regelstudienzeit) noch nicht genügend Einkommen hast, kann es gut sein, dass dir hier eine Freistellung gewährt wird. In diesem Beispiel geht man davon aus, dass du im Stande bist, 35 € monatlich zu leisten, d.h. im ersten Jahr hast du 420 € deiner Schulden bereits beglichen und somit bleiben für die nächsten Jahre noch 9.580 € der BAföG Rückzahlung bestehen.
In den darauffolgenden Jahren ist es besser um dein Einkommen bestellt und du kannst die vollen Raten in Höhe von 105 € im Monat zahlen. Dafür brauchst du noch einmal 91 Monate und somit 7,6 Jahre. Mit deinem Anfangsjahr der Freistellung kommst du hier auf 8,6 Jahre und bist damit noch weit von den 20 Jahren entfernt, die für die BAföG Rückzahlung angesetzt sind.
BAföG Höchstsatz | 735€/Monat |
Darlehensanteil (50%) | 368€/Monat |
BAföG Rückzahlung Bachelor (Regelstudienzeit 3 Jahre) | 13.248€ |
Zu leistende BAföG-Rückzahlung davon | 10.000€ Höchstsatz |
Damit zusätzlicher Zuschuss | 3.248€ |
BAföG Zuschuss insgesamt | 16.496€ |
Ratenzahlung (6,4 Jahre) | 105€/monatl. |
Freistellung 2 Jahre | - |
(Teil-)Freistellung 8 Jahre | 20€/monatl. |
Dauer BAföG Rückzahlung | Ca. 16,5 Jahre |
Angenommen, du hast dein Bachelorstudium über den Höchstsatz an BAföG bezogen und somit nun eine BAföG Rückzahlung von 10.000 € zu leisten. Die ersten zwei Jahre hast du ein gutes Einkommen, kannst regelmäßig BAföG zurückzahlen und es läuft super mit dem Schuldenabbau. Von den 10.000 € bleiben danach noch 7.480 € übrig.
Anschließend jedoch hast du für 2 Jahre keinen Job mehr und kannst somit keine Zahlung leisten. Die BAföG-Rückzahlung verzögert sich. Nach 4 Jahren hast du immer noch 7.480 € BAföG Rückzahlung ausstehend. Anschließend hast du zwar einen Job, dieser wird aber nur gering bezahlt und du kannst 8 Jahre lang nur 20 €/monatlich BAföG zurückzahlen. Damit hast du in den 8 Jahren noch einmal 1.920 € Schulden abgebaut. Es bleiben 5.560 € übrig.
Diese kannst du nun aber zum Glück wieder mit der üblichen Rate von 105 €/monatlich begleichen. Dafür brauchst du noch einmal ca. 4,4 Jahre bis du deine BAföG Rückzahlung vollständig geleistet hast. Du siehst also, selbst in einem Worst-Case-Scenario kannst du es unter 20 Jahren schaffen, BAföG zurückzuzahlen.
BAföG Rückzahlung beim Schüler-BAföG
Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss gewährleistet und muss deshalb nicht zurückgezahlt werden, denn bei der BAföG Rückzahlung muss immer nur der Darlehensanteil zurückgeleistet werden. Da es beim Schüler-BAföG nur Zuschuss und kein Darlehen gibt, muss auch keine BAföG Rückzahlung erfolgen. Damit stellt es aber eine Ausnahme dar. Mehr zum Schüler-BAföG findest du hier.
BAföG Rückzahlung beim Studenten-BAföG
Beim Studenten-BAföG gilt folgende Regelung: 50 % der geleisteten Zahlungen gelten als Darlehen, die restlichen 50 % stellen den an dich geleisteten Zuschuss dar. Im Rahmen der BAföG Rückzahlung musst du nur die 50 % Darlehen zurückzahlen. Dabei summieren sich die Leistungen aus Bachelorstudium und Masterstudium. Beachte dabei auch den Höchstsatz, den man vom BAföG zurückzahlen muss.
Übrigens: Wenn du aus gesetzlich anerkannten Gründen über die Förderungshöchstdauer BAföG beziehst, wird diese Leistung ebenfalls als Zuschuss gewertet und du musst die Leistungen nicht im Rahmen der BAföG Rückzahlung zurückzahlen. Mehr zum Studenten-BAföG findest du hier.
BAföG Rückzahlung beim elternunabhängigen BAföG
Klare Antwort: Elternunabhängiges BAföG musst du zurückzahlen. Da es sich hier – wie auch beim Studenten-BAföG – um eine Verteilung zwischen Darlehen und Zuschuss handelt, muss eine entsprechende BAföG Rückzahlung geleistet werden. Mehr zum elternunabhängigen BAföG findest du hier.
Tipp: Du kannst dir bei der BAföG Rückzahlung einen Rabatt sichern, wenn du diese auf einmal vornimmst.
BAföG Rückzahlung beim Meister-BAföG
Auch für das Meister-BAföG muss eine Rückzahlung geleistet werden. Hier findet dieselbe Regelung Anwendung wie auch beim Studenten-BAföG. Du hast einen Teil der Finanzierung als Darlehen bekommen und einen Teil als Zuschuss. Entsprechend fällt das Darlehen als BAföG Rückzahlung an. Diese ist abhängig von der Höhe der empfangenen Leistungen und den entsprechenden Zinsen.
Das Meister-BAföG ist damit das einzige, bei dem entsprechend Zinsen erhoben werden, die du natürlich auch im Rahmen der BAföG Rückzahlung zurückleisten musst. Diese werden ab dem Start der BAföG Rückzahlung erhoben (nicht vorher!). Zudem musst du hier im Rahmen deiner Meister-BAföG Rückzahlung noch entsprechende Verwaltungskosten leisten. Mehr zum Meister-BAföG findest du hier.
BAföG Rückzahlung beim AuslandsBAföG
Die AuslandsBAföG Rückzahlung entspricht der des Studenten-BAföG im Inland. Auch hier teilen sich die Leistungen in Darlehen und Zuschuss. Zu leisten ist im Rahmen der AuslandsBAföG Rückzahlung die Höhe des Darlehens. Auch sonstige Konditionen, wie Beginn der BAföG Rückzahlungen, entsprechen den Angaben zur Studenten-BAföG Rückzahlung.
Wenn du während deines Studiums sowohl normales Studenten-BAföG als auch AuslandsBAföG erhalten hast, werden die beiden Darlehen addiert. Wenn du ihm Rahmen eines Auslandsstudiums Studiengebühren zahlen musst, werden diese ebenfalls als Zuschuss angerechnet und du musst sie nicht im Rahmen des BAföG zurückzahlen. Mehr zum AuslandsBAföG findest du hier.
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