Werbungskosten im Studium

Alle Infos, die du dazu brauchst!

Studenten machen sich nur selten Gedanken über die Steuer. Doch eine Steuererklärung als Student kann sich deutlich lohnen. In weiten Teilen kannst du die Werbungskosten im Studium problemlos absetzen und somit Steuern sparen. Das kommt dir vor allem in den ersten Jahren nach dem Studium deutlich zu Gute. Wir zeigen dir, welche Werbungskosten du im Studium absetzen kannst und worauf du unbedingt achten solltest.

Häufig gestellte Fragen

Aktuell nur Menschen im Zweitstudium oder Studenten mit Berufsabschluss, im dualen Studium oder im Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Willst du deine Steuererklärung machen, musst du entsprechende Nachweise über deine vorherige (akademische) Ausbildung erbringen.

Bis zu vier beziehungsweise sieben Jahre können Werbungskosten im Studium rückwirkend geltend gemacht werden, wenn vorher keine Steuererklärung eingereicht wurde.

Stehst du also vor der Entscheidung, ob du jetzt eine Steuerklärung machen willst, solltest du auf jeden Fall deine Chance nutzen und die Werbungskosten geltend machen.

Durch die Verlustfeststellung summieren sich die Werbungskosten im Studium auf. Geltend gemacht und verrechnet werden diese erst dann, wenn du erstmals Einkommenssteuer zahlen musst. Du sparst häufig sehr viel Geld.

Willst du also eine Steuererklärung machen, solltest du im Kopf haben, dass du einige Kosten aus dem Studium dir indirekt zurück holen kannst.

Oftmals sind Werbungskosten im Studium in erstaunlicher Höhe möglich. Viele Studenten können Werbungskosten von mehr als 2.000 oder bis zu 6.000 Euro pro Jahr absetzen. Hast du keine Belege mehr? Dann kannst du trotzdem sehr viele Dinge durch Pauschalen geltend machen.

Nein, musst du nicht. Möchtest du aber die Werbungskosten im Studium absetzen, solltest du eine machen. Keine Angst, das ist deutlich leichter, als du denkst. Dazu kannst du problemlos eine Steuer-Software oder ein spezielles Programm nutzen.

Definition Werbungskosten

Als Werbungskosten gelten alle finanziellen Aufwendungen, welche zum Erwerb, zur Sicherung und zur Erhaltung einer Ausbildung/Studium/Praktikum genutzt werden.

Häufig wird natürlich die Frage gestellt, warum du die Werbungskosten im Studium absetzen solltest, schließlich zahlst du als Student ja keine Steuern. Das ist prinzipiell richtig und dennoch falsch. Denn es gibt den Begriff der Verlustfeststellung. Als Student verfügst du in der Regel nicht über ausreichend Einnahmen, um Geld auf der „Plus-Seite“ zu verbuchen, welches von dir im Rahmen der Steuererklärung mit den Ausgaben und Werbungskosten verrechnet werden kann.

Theoretisch würdest du auf deinen Ausgaben – also deinen Werbungskosten im Studium – einfach sitzen bleiben. Doch der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, vorweggenommene Werbungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen. Durch diese vorweggenommenen Werbungskosten kannst du dann, wenn du nach dem Studium anfängst Geld zu verdienen, Steuern sparen. Hierfür gibt es im Steuerrecht den Begriff der Verlustfeststellung. Genauer gesagt wird im ersten Jahren welchem du diese Verluste angibst, von der Verlustfeststellung gesprochen. In  den Folgejahren wird der Begriff Verlustvortrag verwendet.

Werbungskosten im Studium

  • Ausgaben im Studium werden als Werbungskosten festgehalten
  • nachdem Studium werden die „vorweggenommen Werbungskosten“ entlastend mit deinem Gehalt verrechnet

Formulare & Anlagen

Die Werbungskosten im Studium müssen in der Steuererklärung in der Anlage N eingetragen werden. Wichtig ist in jedem Fall, dass du zudem im Mantelbogen ankreuzt, dass eine Verlustfestellung gewünscht ist.

Werbungskosten im Studium Anlage N

Besonders wichtig ist hier die Frage nach den Rechnungen und Belegen deiner Werbungskosten. Viele der von dir geltend gemachten Werbungskosten im Studium werden entweder vollständig oder mit einer gewissen Pauschale abgegolten. Zudem gibt es, wie oben bereits angeführt, einige Kosten, welche ohne einen Beleg nur mit einer geringen Pauschale genehmigt werden. Dementsprechend wichtig ist es in vielen Bereichen, dass du die Belege aufhebst beziehungsweise mit einreichst.

Nur so kannst du die vollen Werbungskosten im Studium absetzen. Es mag zwar durchaus ein wenig mehr Mühe machen, die einzelnen Rechnungen und Belege im Jahr aufzubewahren und zu sortieren, kann sich allerdings finanziell für dich auch deutlich lohnen. Dementsprechend wichtig ist, dass du von Anfang an die Übersicht behältst.

Unterstützung bei deiner Steuererklärung

Du hast dich schon mit dem Gedanken befasst, eine Steuererklärung zu machen, denn auch als Student möchtest du dir so viel steuerliche Vorteile sichern wie möglich. Ein Steuerexperte bist du aber noch nicht und so tust du dich schwer deine Steuererklärung richtig auszufüllen.

Dabei gibt es eine Möglichkeit, schnell und einfach eine Steuererklärung zu machen: Speziell für Studenten gibt es Online-Tools, die dich Schritt-für-Schritt durch die Steuererklärung leiten – du musst also nur online Fragen ausfüllen und bist schon nach 15 Minuten mit deine Steuererklärung fertig!

Werbungskosten vs. Sonderausgaben 

Wichtig ist, dass du die Werbungskosten im Studium von den Sonderausgaben unterscheidest. Denn hierbei handelt es sich um steuerlich zwei unterschiedliche Arten von Ausgaben.

Steuervorteile durch:Kann abgesetzt werden:maximale Absetzungssumme
Werbungskosten im Studium• im Zweitstudium (z.B. Master Studium)
• im Erststudium bei vorheriger Ausbildung
• abhängig von deinen Ausgaben
• viele Pauschalen möglich
Sonderausgaben• im Erststudium (z.B. Bachelor Studium)• maximal 6000 Euro pro Jahr
Wichtig: Aktuell läuft ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in welchem über die Möglichkeit diskutiert wird, dass Werbungskosten im Studium auch im Erststudium geltend gemacht werden können. Aus diesem Grund solltest du auch aktuell schon Werbungskosten im Studium steuerlich geltend machen. Wenn eine endgültige gerichtliche Entscheidung getroffen ist, können bis dato gestellte Anträge über die Werbungskosten im Studium sich schnell positiv für die Antragsteller entscheiden.

Beispiele

Es gibt einige typische und einige spezielle Werbungskosten im Studium, welche von den Finanzämtern auch als Werbungskosten problemlos anerkannt werden. Wir listen dir die üblichen und wichtigen Werbungskosten im Studium auf:

Sowohl Studiengebühren als auch Semesterbeiträge können vollständig abgesetzt werden. Es genügt hierzu, einen Nachweis über die Bezahlung der Gebühren einzureichen.

Fahrten von der eigenen Wohnung zur Uni, zur Bibliothek und sogar zum Nebenjob können steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu wird eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer angesetzt. Bereits hier können sich die Werbungskosten im Studium deutlich lohnen.

Fachbücher und Fachzeitschriften können ebenfalls vollständig abgesetzt werden. Hierzu ist die Vorlage der Rechnung notwendig. Ohne eine solche Rechnung wird der Betrag mit pauschal 80 Euro pro Jahr zu den Werbungskosten im Studium gezählt.

Stifte, Ordner oder auch Taschenrechner oder Computer zählen als Arbeitsmittel auch zu den Werbungskosten im Studium. Kannst du den Erwerb mit einer Rechnung nachweisen, werden diese vollständig aufgenommen. Ohne einen solchen Nachweis können maximal 110 Euro pro Jahr als Werbungskosten im Studium abgesetzt werden.

  • Studienfahrten und Exkursionen
  • Umzüge (Werden pauschal mit 730 Euro abgesetzt)
  • Sprachkurse
  • Das Drucken und Binden deiner Abschlussarbeit
  • Telefon und Internet bis zu 20 Euro pro Monat
  • Kontoführung
  • Verpflegungskosten bei Praktikum oder Studienfahrt
  • Ausgaben für ein Arbeitszimmer (maximal 1.250 Euro pro Jahr)
  • Zinsen auf deinen Studienkredit

Du siehst also, dass du tatsächlich auch als Student eine ganze Menge an Werbungskosten im Studium angeben kannst. Diese Möglichkeiten solltest du in jedem Fall nutzen, um bei den späteren Steuerzahlungen spürbar zu sparen. Viele Studenten können, gerade wenn auch noch Praktika anfallen, häufig mehr als 3.000 Euro pro Jahr an Werbungskosten im Studium geltend machen. Bei einem Studium von drei Jahren Dauer, können somit erhebliche Werbungskosten im Studium auflaufen und für dich zu einem Vorteil bei der späteren Steuererklärung werden.

Berechtigte

Nicht jeder der studiert hat ein automatisches Anrecht darauf seine Ausgaben als Werbungskosten im Studium geltend zu machen. Das rührt daher, dass der Staat davon ausgeht, dass z. B. ein Bachelor-Studium nach dem Abitur als Erstausbildung mit einer größeren finanziellen Eigenbeteiligung erworben werden muss, als eine Zweitausbildung. Übrigens gilt der Master als Zweitausbildung und kann als Werbungskosten im Studium in der Steuerklärung geltend gemacht werden.

Fälle in denen Werbungskosten im Studium geltend gemacht werden:

1. Du studierst im Anschluss an eine Berufsausbildung mit gleicher inhaltlicher Ausrichtung. (z. B. Master Studium)

2. Du studierst berufsbegleitend als duales Studium.

3. Du studierst als Berufssoldat oder Offizier der Bundeswehr im Rahmen eines bestehenden Dienstverhältnisses

In diesen Fällen erkennt das Finanzamt die Werbungskosten im Studium bereits nach der aktuellen Gesetzeslage an.

Werbungskosten rückwirkend geltend machen

Grundsätzlich ist es möglich, die Werbungskosten im Studium auch rückwirkend geltend zu machen. Allerdings gibt es auch hier vom Gesetzgeber enge Grenzen. So kannst du deine Werbungskosten im Studium nur dann geltend machen, wenn du für die Jahre des Studiums keine Steuererklärung abgegeben hast. Zudem ist wichtig, dass die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Das bedeutet allerdings auch, dass es sehr enge Grenzen gibt. Denn die Verjährungsfrist liegt bei gerade einmal vier Jahren. Somit kannst du nur unter dieser bestimmten Grenze deine Werbungskosten im Studium rückwirkend geltend machen.

Eine weitere Möglichkeit ergibt sich für dich durch die sogenannte Verlustfeststellung. Denn diese kann mit einer Verjährungsfrist von sieben Jahren geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass für das jeweilige Jahr kein Einkommenssteuerbescheid ergangen ist und nicht mehr erlassen werden kann. In einem solchen Fall bietet diese Option ebenfalls eine gute und sichere Möglichkeit, die Werbungskosten im Studium geltend zu machen.

Wie gefällt dir dieser Beitrag?